Kuriose Post

Fall "Elmo" – darüber wundert sich sogar Anwalt

Nach dem tödlichen Angriff von Kampfhund "Elmo" auf eine Joggerin (60): Die Besitzerin bekam 5 Monate unbedingt. Jetzt wundert sich ihr Anwalt sehr.

Oberösterreich Heute
Fall "Elmo" – darüber wundert sich sogar Anwalt
Philipp Wohlmacher, Anwalt der Besitzerin von "Elmo" – Hund links – wundert sich über zwei Briefe. 
Kanzlei Hochstöger Nowotny Wohlmacher, Facebook

Auch nach Monaten ist die blutige Attacke weiter in trauriger Erinnerung: Am 2. Oktober haben "Elmo" und zwei weitere Hunde in dem kleinen Ort Sebern bei Naarn (Bez. Perg) eine Frau angegriffen und totgebissen.

Vor rund zwei Wochen musste sich die Angeklagte vor dem Linzer Landesgericht verantworten. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung erklärte Philipp Wohlmacher, Anwalt der Verurteilten (38), dass sie in stationärer psychiatrischer Behandlung sei. Die Frau habe die Einrichtung für den Prozess verlassen und werde dann wieder dorthin zurückkehren.

Es gab ein Blitzurteil: Nach rund 40 Minuten wurde die Angeklagte vom Einzelrichter zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate bedingt, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Milderungsgründe waren, dass sie selbst verletzt wurde und sich reuig zeigte. 

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    Die tödliche Attacke im Oktober sorgte für Entsetzen.
    Die tödliche Attacke im Oktober sorgte für Entsetzen.
    TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR

    Haftort noch unklar

    Jetzt musste sich Wohlmacher über Post von der Justiz wundern: Wie der Rechtsbeistand gegenüber der "Kronen Zeitung" berichtet, bekam er zwei verschiedene Briefe.

    In einem steht die Aufforderung, dass die Angeklagte ihre Haftstrafe in Linz antreten muss. Im anderen zu lesen: Sie soll in eine Welser Haftanstalt kommen.

    "Ich muss erst mit dem Richter sprechen, um aufzuklären, was da passiert ist", zeigt sich Wohlmacher erstaunt. 

    Ich muss erst mit dem Richter sprechen, um aufzuklären, was da passiert ist.
    Philipp Wohlmacher
    Anwalt der angeklagten "Elmo"-Besitzerin

    Fußfessel möglich

    Eine Frage ist nach wie vor offen: Wird die 38-Jährige als Alternative zum Gefängnis eine Fußfessel tragen? Nach der Aufforderung zum Haftantritt hat die Frau einen Monat Zeit, um einen Antrag auf eine solche zu stellen. Wohlmacher bereitet dieses Schreiben derzeit vor. Sobald es eingebracht ist, darf die Verurteilte in Freiheit die Entscheidung darüber abwarten. Auf "Heute"-Anfrage war der Anwalt nicht erreichbar.

    Die Staatsanwaltschaft warf der Beschuldigten wie berichtet vor, ihre Tiere nicht ausreichend unter Kontrolle gehabt zu haben. Darüber hinaus sei sie auch nicht in der Lage gewesen, die Vierbeiner vom Opfer wegzubringen. Der Vorwurf lautete auf "grob fahrlässige Tötung".

    Nächste Hundeattacke in OÖ

    Erneut hat kürzlich ein American Staffordshire Terrier (kurz AmStaff) zugebissen. Ein 56-Jähriger wurde in Bad Schallerbach (Bez. Grieskirchen) von dem Kampfhund in den linken Unterarm, in den Oberschenkel und ins Gesäß gebissen. Das Opfer wurde ins Klinikum Wels eingeliefert. Bei der Staatsanwaltschaft wurde Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Die Ermittlungen laufen.

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      privat, iStock

      Auf den Punkt gebracht

      • Eine 38-jährige Frau wurde nach der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon 10 Monate bedingt, verurteilt
      • Sie befindet sich in stationärer psychiatrischer Behandlung, und ihr Anwalt ist verwirrt über widersprüchliche Briefe bezüglich des Haftorts
      • Es bleibt offen, ob sie statt Haft eine Fußfessel tragen wird
      • Zudem gab es eine weitere Hundeattacke in Oberösterreich, bei der ein Mann von einem Kampfhund verletzt wurde
      red
      Akt.
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