Blitz-Prozess in Linz 

Fall "Elmo" – Gericht verdonnert Halterin zu Haftstrafe

Die Hundehalterin (38) von "Elmo" musste sich in Linz verantworten. Nun ist das Urteil da: 5 Monate unbedingt. 

Oberösterreich Heute
Fall "Elmo" – Gericht verdonnert Halterin zu Haftstrafe
Die Halterin wurde vom Richter zu 5 Monaten unbedingter Haft verurteilt.
"Heute", Picturedesk, Screenshot

Blitzurteil im Prozess um Hund "Elmo". Die Halterin (38) wurde am Donnerstag in Linz nach rund 40 Minuten vom Einzelrichter zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate bedingt, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Milderungsgründe waren, dass die Halterin selbst verletzt wurde und sich reuig zeigte.

Graue Jacke, dunkle Hose, schwarze Sneakers, die dunklen Haare zusammengebunden. Ruhig, in sich gekehrt - so kam die Besitzerin (38) von Elmo am Donnerstag um 12.58 Uhr in Saal 61 des Linzer Landesgerichts vor den Einzelrichter.

Die 38-Jährige blickte immer wieder zu Boden, wirkte leicht nervös. Seine Mandantin sei in stationärer psychiatrischer Behandlung, habe die Einrichtung für den Prozess verlassen und werde dann wieder dahin zurückkehren, sagte ihr Verteidiger im Vorfeld. 

Ich möchte aufrichtig um Entschuldigung bitten
Halterin von "Elmo"
vor Gericht in ihrem Statement

Sie wolle nur eine kurze Stellungnahme vorlesen, dann aber schweigen, so die Verteidigung. Ein A4-Blatt mit ihren Notizen dazu hatte die Frau in Klarsichtfolie gehüllt vor sich liegen. Gleich zu Prozessbeginn bekannte sich die Frau geständig und sagte: "Ich möchte aufrichtig um Entschuldigung bitten".

Die Staatsanwaltschaft warf der Beschuldigten vor, ihre Tiere nicht ausreichend unter Kontrolle gehabt zu haben. Darüber hinaus sei sie auch nicht in der Lage gewesen, die Vierbeiner vom Opfer wegzubringen. Der Richter sagte am Donnerstag: "Das Gericht geht davon aus, dass alle 3 Hunde zugebissen haben".

Halterin drohten bis zu drei Jahre

Der Vorwurf lautet auf "grob fahrlässige Tötung". Der Frau, für die die Unschuldsvermutung gilt, drohten bis zu drei Jahre Haft. In einer Aussendung kritisierte die Pfotenhilfe Lochen (Bez. Braunau) die anberaumte Prozessdauer von nur einer Stunde: "Da gehen sich erfahrungsgemäß höchstens zwei Zeugen aus, obwohl sich nach dem Vorfall mehrere Personen aus dem Ort öffentlich mit eigenen Wahrnehmungen zu Wort gemeldet hatten."

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    Die tödliche Attacke im Oktober sorgte für Entsetzen.
    Die tödliche Attacke im Oktober sorgte für Entsetzen.
    TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR

    Wie berichtet sollen "Elmo" und zwei weitere Hunde am 2. Oktober in der kleinen Ortschaft Sebern bei Naarn in OÖ eine Joggerin auf einem Feldweg attackiert haben. Elmo hatte laut ersten Ermittlungen keinen Beißkorb.

    Seither haben die Behörden gegen die mittlerweile 38-Jährige Halterin ermittelt. Es wurden mehrere Gutachten eingeholt. Eine DNA-Untersuchung hatte ergeben, dass Spuren von drei Hunden an der Leiche der Frau gefunden wurden. Der Anwalt der Züchterin betonte immer, dass das nicht heiße, dass auch tatsächlich alle drei Hunde zugebissen haben.

    Das sah die Staatsanwaltschaft offenbar anders. Wie "Heute" am Mittwoch erfahren hat, wurde nun Strafantrag gegen die Halterin eingebracht. Der Vorwurf lautet auf "grob fahrlässige Tötung". Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. "Laut Strafantrag wird davon ausgegangen, dass alle drei Hunde zugebissen haben", sagte die Sprecherin der Behörde, Ulrike Breiteneder, zu "Heute".

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      privat, iStock

      Auf den Punkt gebracht

      • Eine 38-jährige Hundehalterin aus Linz wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate bedingt, verurteilt, nachdem ihre Hunde eine Joggerin angegriffen und getötet hatten
      • Die Halterin befindet sich in psychiatrischer Behandlung und wurde deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem ihre Hunde eine Joggerin getötet hatten
      • Das Gerichtsurteil ist rechtskräftig
      red
      Akt.