Die frühere Besitzerin von Kampfhund "Elmo" will das gegen sie verhängte landesweite Halteverbot nun rechtlich bekämpfen. Laut ihrem Anwalt Philipp Wohlmacher soll der Bürgermeister von Naarn heute einen entsprechenden offiziellen Beschwerdebrief erhalten. Konkret will die Frau juristisch gegen das "landesweite" Halteverbot vorgehen, berichtet die "Krone".
Gegen das Halteverbot in der Ortschaft Naarn habe die Frau nichts, so ihr Anwalt. Das ist allerdings wenig verwunderlich, plant die 37-Jährige laut "Heute"-Informationen ja ohnehin, mit ihrer Frau nach Linz umzuziehen.
Anfang Oktober tötete Kampfhund Elmo auf einem Feldweg eine Joggerin aus der Siedlung gleich daneben. Die Halterin (37) wurde selbst verletzt, musste wochenlang im Spital behandelt werden. Die Tragödie löste eine hitzige Debatte über Hundehaltung in Oberösterreich aus. Die Politik will nun die Gesetze verschärfen, gegen die Halterin ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Wie mehrfach berichtet attackierte "Elmo" am 2. Oktober in der kleinen Ortschaft Sebern bei Naarn in OÖ eine Joggerin auf einem Feldweg. Der Hund hatte laut ersten Ermittlungen keinen Beißkorb. Zwei weitere Hunde waren bei dem Angriff ebenso in der Nähe, ob sie auch zugebissen haben müssen jetzt DNA-Tests zeigen. Eine Obduktion des Hundes ergab kürzlich, dass das Tier nicht an Tollwut oder einer anderen Krankheit litt, also völlig gesund war.
„Die Hunde gehören nicht mehr der Frau“Philipp WohlmacherAnwalt der Halterin
In sozialen Medien wurden Bilder von "Elmo" gezeigt, die angeblich ein Training zum "Scharfmachen" des Hundes zeigen. Laut Staatsanwaltschaft wird gegen die Frau wegen "grob fahrlässiger Tötung" ermittelt.
Der Bürgermeister von Naarn sprach ein landesweites Halteverbot gegen die 37-Jährige aus. Die Züchterin gab ihre elf weiteren Hunde ab, laut ihrem Anwalt gehören sie ihr nicht mehr, laut "Heute"-Infos wurden sie in andere Bundesländer gebracht. "Die Hunde gehören auch nicht mehr den Frauen", sagt Wohlmacher in der "Krone". Und weiter: "Haltung ist derzeit kein Thema, schon gar nicht Zucht". Dennoch sei das Halteverbot eine "überschießende Reaktion des Bürgermeisters". Dieser kann nun entweder den Bescheid zurücknehmen oder der Landesverwaltungsgerichtshof beschäftigt sich mit der Causa.