An Inflation angepasst

Es ist fix! Mindestsicherung in Österreich wird erhöht

Die Sozial- und Familienleistungen werden 2025 in Österreich erneut an die Inflation angepasst. Wer sich jetzt über mehr Geld freuen darf.

André Wilding
Es ist fix! Mindestsicherung in Österreich wird erhöht
Ein Antrag auf Mindestsicherung.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Im kommenden Jahr tritt eine Fülle von Verbesserungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Tierschutz in Kraft. Am 1. Jänner 2025 werden die Bezüge von 2,3 Millionen Pensionisten sowie alle Sozial- und Familienleistungen um 4,6 Prozent erhöht. Ein neuer Absetzbetrag sichert Alleinverdienern und Alleinerziehern mit kleinen Einkommen dauerhaft einen Zuschuss von 60 Euro pro Kind und Monat.

Auch an der weiteren Umsetzung der Gesundheitsreform wird gearbeitet. Die Zahl der Primärversorgungseinheiten wird ausgebaut und zusätzliche Kassenstellen geschaffen. Zudem wird das Angebot an kostenlosen Impfungen erweitert. Für Menschen mit Behinderungen verbessern erste Pilotprojekte zu "Lohn statt Taschengeld" die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Zudem werden die Regelungen zur Qualzucht und zum illegalen Welpenhandel verschärft.

Erhöhungen ab 1. Jänner 2025

Bereits zum dritten Mal in Folge werden Sozial- und Familienleistungen automatisch an die Inflation angepasst. Am 1. Jänner erhöhen sich Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag, Krankengeld, Pflegegeld, Schüler- und Studienbeihilfe um 4,6 Prozent. Im selben Ausmaß steigen die Richtsätze für die Sozialhilfe bzw. die Mindestsicherung. Für Alleinlebende steigt der Maximalbetrag auf monatlich 1.209 Euro netto, für Paare auf 1.692 Euro netto. Über einen neuen Absetzbetrag erhalten Alleinerzieher und Alleinverdiener mit geringen Einkommen nun dauerhaft 60 Euro pro Kind und Monat zusätzlich.

"Ein:e Alleinerziehende:r mit zwei Kindern, der bzw. die Teilzeit arbeitet und Sozialhilfe bezieht, profitiert von den Erhöhungen im kommenden Jahr mit rund 1.100 Euro. Zusätzlich haben wir die 60 Euro pro Kind und Monat aus dem Paket gegen Kinderarmut dauerhaft abgesichert", betont Sozialminister Johannes Rauch. "Auch in den kommenden Jahren wird es weitere strukturelle Reformen brauchen, um Armut zu verhindern. Priorität sollte hier eine Kindergrundsicherung haben."

Pensionen steigen mit Inflation

Für rund 2,3 Millionen Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung steigen die Bezüge ebenfalls um 4,6 Prozent. Pensionen über 6.060 Euro (2024) erhöhen sich um einen Pauschalbetrag. Der Ausgleichszulagen-Richtsatz für rund 200.000 Mindestpensionist:innen steigt von aktuell 1.217,96 auf 1.273,99 Euro brutto pro Monat. Versehrten- und Betriebsrenten, Versehrtengeld und die Integritätsabgeltung werden ab 2025 nicht mehr auf die Ausgleichszulage angerechnet.

Die Beiträge im Pensionskonto werden mit 1. Jänner 2025 um 6,3 Prozent erhöht. Dieser Wert, die sogenannte Aufwertungszahl, ist auch Grundlage für die Erhöhung der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze. Die Höchstbemessungsgrundlage steigt auf 6.450 Euro pro Monat, die Geringfügigkeitsgrenze auf 551,10 Euro.

Negative Auswirkungen der Inflation auf das Pensionskonto werden mit einer Schutzklausel verhindert. Alle Personen, die 2025 regulär in Pension gehen, erhalten so die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Auch die gesetzliche Aliquotierungsregelung bleibt 2025 ausgesetzt. Damit erhalten alle, die heuer in Pension gegangen sind, die volle Pensionserhöhung – unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gegangen sind.

Gesundheitsreform bringt weitere Verbesserungen

Im Fokus steht im kommenden Jahr auch die weitere Umsetzung der Gesundheitsreform. Die Länder erhalten erneut 600 Millionen Euro zusätzlich, um wichtige Reformmaßnahmen in den Spitälern umzusetzen. Für die Sozialversicherung stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Sie kann damit einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag abschließen, zusätzliche Kassenstellen und neue Primärversorgungseinheiten schaffen.

Weiter vorangetrieben wird auch die Digitalisierung. Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA wird um neue Funktionen erweitert. Geplant ist eine Gesundheitsapp, die Daten wie Diagnosen, Laborwerte oder Medikamente für die Patient:innen übersichtlich darstellt. Über die Gesundheitshotline 1450 sollen Videokonsultationen möglich werden.

"Langfristige Verbesserung"

"Mit der Gesundheitsreform haben wir vor einem Jahr den Grundstein für langfristige Verbesserungen gelegt. Nun werden sie für Patienten nach und nach umgesetzt", betont Rauch. "Damit werden sich Wartezeiten verkürzen und die Arbeitsbedingungen für Kassenärzte verbessern. Der Nutzen der Digitalisierung wird für uns alle spürbar."

Das Öffentliche Impfprogramm wird im kommenden Jahr um neue kostenlose Impfungen erweitert. Aktuell werden die Impfungen gegen Influenza, HPV bis zum 30. Geburtstag sowie RSV für Neugeborene kostenlos angeboten. Die Entscheidung, welche Impfungen ins kostenlose Programm aufgenommen werden, soll im Frühjahr 2025 fallen.

Ab Jänner 2025 können Allgemeinmediziner bei der Ärztekammer die Bezeichnung als Facharzt bzw. Fachärztin für Allgemein- und Familienmedizin beantragen. Das neue Sonderfach soll das Berufsbild attraktiver gestalten. Gleichzeitig treten wichtige Änderungen des neuen Psychotherapiegesetzes in Kraft. So ist die Psychotherapieausbildung künftig an die allgemeine Universitätsreife geknüpft, bisherige Voraussetzungen für das psychotherapeutische Propädeutikum entfallen. Die pharmazeutische Industrie muss für 700 kritische Arzneimittel Vorräte für mindestens vier Monate anlegen.

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen

Für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sorgen ab nächstem Jahr erste Pilotprojekte zu "Lohn statt Taschengeld". Sie werden von den Ländern umgesetzt und unterstützen Menschen in tagesstrukturellen Einrichtungen beim Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt. Sie erhalten dadurch ein faires Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

Durch eine Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes müssen Unternehmen mit über 400 Mitarbeiter:innen ab 1. Jänner 2025 eine:n Barrierefreiheitsbeauftragte:n benennen. Sie sind in die Planung aller Maßnahmen einzubeziehen, die für Menschen mit Behinderungen relevant sind. Bisher galt das nur für Bundesministerien und andere öffentliche Institutionen.

Verbesserungen für Blinde und Gehörlose bringt ab Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz. Es verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von digitalen Produkten sowie Anbieter von Dienstleistungen, EU-weite Standards einzuhalten. Dazu zählen etwa PCs, Smartphones, E-Reader, Smart-TV-Geräte, Bankomaten und Fahrkartenautomaten sowie Bankdienstleistungen, bestimmte Verkehrsdienstleistungen und Online-Shops.

Strengere Regelungen für Qualzucht und Welpenhandel

Auch im Tierschutz bringt der Jahreswechsel weitere Verbesserungen. Am 1. Jänner 2025 treten strengere Regelungen zur Qualzucht und zum illegalen Welpenhandel in Kraft. Sie wurden im Rahmen der Heimtiernovelle von Juli 2024 beschlossen. Künftig gelten strengere Qualzucht-Regeln für Züchter:innen. Einfuhr und Erwerb von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sind verboten. Die wissenschaftliche Qualzuchtkommission nimmt mit Jahreswechsel ihre Arbeit auf. Verboten ist ab dem kommenden Jahr auch der Kauf von Tieren aus illegalem Welpenhandel.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ab 1. Jänner 2025 werden in Österreich die Sozial- und Familienleistungen sowie die Pensionen um 4,6 Prozent erhöht, um die Inflation auszugleichen.
    • Zudem werden zahlreiche Reformen in den Bereichen Gesundheit, Tierschutz und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen umgesetzt, darunter die Erweiterung der kostenlosen Impfungen und strengere Regelungen zur Qualzucht und zum illegalen Welpenhandel.
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