Tausende Euro
Frist läuft ab – für diese Boni musst du schnell sein
Mit dem Jahreswechsel laufen in Österreich gleich mehrere Bonuszahlungen aus. Davon betroffen ist unter anderem der Handwerkerbonus.
2025 steht bereits in den Startlöchern und mit dem Beginn des neuen Jahres endet auf Bundesebene und in mehreren Bundesländern die Frist auf Antragsstellung für mehrere Bonuszahlungen. Um bei der Vielzahl an Zuschüssen einen Überblick zu behalten, verrät dir "Heute", für welche Bonuszahlungen du nun schnell sein musst:
Stromkostenzuschuss
Im Dezember 2022 führte die Bundesregierung als Reaktion auf die explodierenden Energiepreise eine sogenannte "Strompreisbremse" ein. In der ursprünglichen Form wurde ein Jahresverbrauch bis 2.900 kWh mit maximal 30 Cent je Kilowattstunde gefördert. Mitte 2024 wurde der Zuschuss auf 15 Cent halbiert.
Mit dem Jahreswechsel läuft dieser Zuschuss jedoch aus.
Wärmepreisdeckel
Im Burgenland kann noch bis 31. Dezember der sogenannte Wärmepreisdeckel beantragt werden, der bis zu 2.000 Euro beträgt. Antragsteller dürfen jedoch das maximale Brutto-Jahreseinkommen von 63.000 Euro pro Haushalt nicht überschreiten.
Bei der Berechnung der Förderhöhe werden das Netto-Haushaltseinkommen aus dem Jahr 2023 und die Wärmekosten des Haushalts berücksichtigt.
Familienzuschuss
Alle Alleinverdiener mit weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat, sowie BezieherInnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage können noch bis Jahresende Sonderzuwendungen von 60 Euro monatlich pro Kind geltend machen.
Ein Anspruch besteht von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024. Pro Kind kann der Zuschuss also bis zu 1.080 Euro betragen. Die Auszahlung erfolgt je Monat rückwirkend. Ein Antrag für diesen Zuschuss des Bundes ist nicht notwendig.
Angehörigenbonus
Bis zu 1.500 Euro jährlich können Angehörige von pflegebedürftigen Menschen beantragen. Hierbei muss jedoch auf eine Einkommensgrenze geachtet werden. Außerdem gilt auch Pflegestufe 4 als Voraussetzung.
Schulsportwochen-100er
Um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an schulischen Winter- und Sommersportwochen zu ermöglichen, schüttet der Bund einen 100-Euro-Bonus aus. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der Antragsteller einen Nachweis eines Bezugs von Sozialleistungen bringen kann.
Pendlerhilfe
Je nach Bundesland unterschiedlich fallen wie gewohnt die Pendlerbeihilfe beziehungsweise der Fahrtkostenzuschuss aus. Neben Einkommensgrenze sind hierbei auch die Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnort ausschlaggebend für die Höhe des Anspruchs. In der Steiermark (maximal 389 Euro) und Oberösterreich (maximal 421 Euro) endet dieser Bonus mit dem Jahreswechsel.
Kinderbetreuungsbonus
Bis zu 960 Euro können sich Familien in Oberösterreich durch den Kinderbetreuungsbonus sichern. Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass der Antragsteller keine kostenlosen Kinderbetreuungs-Angebote in Anspruch nimmt. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.
Zudem muss der Antragssteller und das Kind einen aufrechten Wohnsitz in Oberösterreich haben und die österreichische Staatsbürgerschaft haben beziehungsweise ein EU-Bürger sein.
Handwerkerbonus
Rückwirkend ab März 2024 kann bis Ende Dezember ein Handwerkerbonus in Höhe von 20 Prozent auf eine Handwerksrechnung in Höhe von 10.000 Euro beantragt werden. Konkret kann man sich also 2.000 Euro sichern. Pro erwachsener Person im Haushalt kann dieser Bonus einmalig pro Jahr beantragt werden.
Bis zu 2.500 Euro kann man sich hingegen im Burgenland sichern. Das Land fördert seit 1. April 25 Prozent einer Rechnung für Handwerksleistungen. Als Bedingung muss dafür ein burgenländisches Unternehmen beauftragt werden.
Ab 1. Jänner 2025 wird die Maßnahme zwar für ein weiteres Jahr verlängert. Der maximal geförderte Betrag beläuft sich dann allerdings nur mehr auf 1.500 Euro – also 20 Prozent der Kosten bis 7.500 Euro.
Familienzuschuss
Bis zu 261 Euro können sich Familien bis Jahresende in Kärnten sichern. Voraussetzung für den Familienzuschuss ist, dass der Hauptwohnsitz in Kärnten gemeldet und das Kind unter zehn Jahre alt ist. Zudem müssen der Antragsteller und das Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
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Auf den Punkt gebracht
- Die Bundesregierung führte im Dezember 2022 eine "Strompreisbremse" ein, die jedoch mit dem Jahreswechsel ausläuft.
- Verschiedene Boni und Zuschüsse, wie der Wärmepreisdeckel im Burgenland, der Familienzuschuss, der Angehörigenbonus, der Schulsportwochen-100er, die Pendlerhilfe, der Kinderbetreuungsbonus und der Handwerkerbonus, können noch bis Ende des Jahres beantragt werden, wobei jeweils spezifische Voraussetzungen und Einkommensgrenzen zu beachten sind.