Tausende Euro erschlichen

Ehepaar betrügt Sozialamt mit Scheintrennung

Ein Ehepaar aus Eritrea hat den Behörden ihre eigene Trennung vorgegaukelt, um höhere Sozialhilfeleistungen zu erschleichen.

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    Ein Ehepaar aus Eritrea hat den Kanton Luzern um rund 32.000 Euro Sozialhilfe betrogen: Die Eheleute gaukelten die eigene Trennung vor, um von höheren Hilfeleistungen zu profitieren.
    Ein Ehepaar aus Eritrea hat den Kanton Luzern um rund 32.000 Euro Sozialhilfe betrogen: Die Eheleute gaukelten die eigene Trennung vor, um von höheren Hilfeleistungen zu profitieren.
    20min/Noah Knüsel (Symbolbild)

    Das Kriminalgericht Luzern hat kürzlich ein Ehepaar aus Eritrea zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt und einen fünfjährigen Landesverweis ausgesprochen: Laut "Beobachter" haben die Eheleute den Behörden jahrelang vorgegaukelt, dass sie getrennt leben.

    Aufgrund des höheren Sozialhilfeanspruchs für getrennt lebende Ehepaare haben sich die beiden mit ihrer Maskerade "gewerbsmäßig" rund 32.000 Euro erschlichen. Laut der Luzerner Polizei handelt es sich möglicherweise um eine gängige Betrugsmasche – man habe in jenem Jahr festgestellt, dass es mehrere Fälle gebe und dass die "relevanten Personen aus ostafrikanischen Ländern" stammten, so der "Beobachter" weiter.

    "Goldrichtiger Entscheid, aber …"

    Für SVP-Nationalrat und Ex-Richter Pascal Schmid steht fest, dass es sich beim Landesverweis um einen "goldrichtigen" Entscheid handle. Tatsächlich müsse eine Lösung aber bereits viel früher ansetzen: "Asylbewerbende in der Schweiz kommen viel zu einfach und viel zu lange in den Genuss von viel zu hohen Sozialhilfebeiträgen." So seien beispielsweise zwei Drittel der Eritreer in der Schweiz auf Sozialhilfe angewiesen, betont der SVP-Asylchef.

    Bei dauerhaftem Sozialhilfebezug müssten die Aufenthaltsbewilligungen "konsequent" entzogen werden, sagt Schmid. Hinzu komme, dass die betrügerischen Eheleute die Schweiz trotz des Urteils nicht verlassen müssten: Die Verneinung des Härtefalls haben sie an die nächste Instanz weitergezogen und ohnehin verweigere Eritrea die Rücknahme seiner Staatsbürger.

    Einzelfall oder wiederkehrendes Muster?

    Das genaue Ausmaß dieser Problematik ist indes schwer einzuschätzen: Die Luzerner Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, dass keine belastbaren Zahlen dazu existierten.

    Auch auf nationaler Ebene sieht die Datenlage nur unwesentlich besser aus: Zwischen 2019 und 2023 wurden 796 Landesverweise aufgrund von einfachem Betrug im Bereich einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ausgesprochen. Im gleichen Zeitraum wurden 985 Landesverweise aufgrund von unrechtmäßigem Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe verhängt. Zahlen zu den genauen Umständen des Betrugs oder der exakten Herkunft der Verurteilten hat weder das Staatssekretariat für Migration (SEM) noch das Bundesamt für Statistik (BFS). Allgemein ist den Daten aber zu entnehmen, dass ausländische Verurteilte bei beiden Deliktstypen überrepräsentiert sind.

    Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wiederum war für eine Einschätzung der Tragweite des Problems aufgrund ferienbedingter Abwesenheiten nicht erreichbar.

    "Einzelfall rechtfertigt keine Gesetzesänderung"

    EVP-Nationalrat Marc Jost ist ebenfalls der Ansicht, dass das Vortäuschen einer Trennung zur Erschleichung von Sozialhilfegeldern "verwerflich" sei und entsprechend geahndet werden müsse.

    Prinzipiell müssten Ausländer bereits heute für ihre Familien wirtschaftlich aufkommen, um einen Familiennachzug beantragen zu können. Gleichzeitig sei es nicht grundsätzlich verwerflich, wenn ausländische Familien zu einem späteren Zeitpunkt auf Sozialhilfe angewiesen seien, so Jost: "Man denke an ein Schicksal wie einen Unfall oder eine Krankheit."

    Fehlanreize im System

    Ohnehin gehe das Problem weit über die Ausländerproblematik hinaus, wie Jost betont: "Betreffend Ehe, Partnerschaft und Konkubinat gibt es verschiedene Fehlanreize im System, die zum Missbrauch verleiten." Gleiches gelte für die Kinderzulagen oder die Heiratsstrafe bei der AHV, sagt der Berner.

    Tatsächlich hatte eine Recherche des "Tages-Anzeiger" im Sommer 2024 zutage gefördert, dass findige Rentnerinnen und Rentner die Heiratsstrafe mit Scheinscheidungen umgehen: Die Zahl der Scheidungen bei den Frauen im Pensionierungsalter liegt demnach jedes Jahr rund ein Drittel über dem statistischen Erwartungswert – viele Ehepaare lassen sich mit 64 scheiden, um von zwei Maximalrenten für Einzelpersonen zu profitieren, welche kumuliert deutlich über der Maximalrente für ein Ehepaar liegen.

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      Auf den Punkt gebracht

      • Ein Ehepaar aus Eritrea hat den Behörden eine Trennung vorgetäuscht, um höhere Sozialhilfeleistungen zu erhalten, und wurde dafür vom Kriminalgericht Luzern zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einem fünfjährigen Landesverweis verurteilt.
      • Der Fall wirft Fragen über die Häufigkeit solcher Betrugsmaschen und die Effizienz des Sozialhilfesystems in der Schweiz auf, wobei Politiker wie SVP-Nationalrat Pascal Schmid strengere Maßnahmen fordern, während andere wie EVP-Nationalrat Marc Jost auf systemische Fehlanreize hinweisen.
      20 Minuten, wil
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