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Deutsche Medien klagen Zugang zu AfD-Wahlparty ein

Für eine Wahlveranstaltung der AfD in Thüringen wurden einige deutsche Medienhäuser nicht zugelassen. Diese sehen die Pressefreiheit eingeschränkt.

Newsdesk Heute
Deutsche Medien klagen Zugang zu AfD-Wahlparty ein
Deutschen Medienhäusern wurde der Zugang zu einer Afd-Wahlveranstaltung verweigert.
REUTERS

Die deutschen Medienhäuser "Der Spiegel", "Bild", "Taz" und "Welt" gehen gerichtlich gegen die die AfD vor, da diese sie nicht bei einer Wahlveranstaltung zulassen will. Laut der Partei liegt das lediglich daran, dass der Veranstaltungsort zu klein ist und nicht genügend Platz ist.

Einstweilige Verfügung

Da die besagten Medienunternehmen durch den Vorfall die Pressefreiheit eingeschränkt sehen, meldeten sie unabhängig voneinander, "gemeinsam beim Landgericht Erfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen gestellt zu haben."

Berichten der "Bild" zufolge bestätigte das Landgericht den Eingang des Antrags. "Nähere Angaben auch zum zeitlichen Ablauf sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich", soll es derzeit noch von Seiten des Gerichts heißen.

"Nur noch Journalisten"

Auf Nachfrage der "Bild", soll es laut AfD eine einfache Erklärung dafür geben: "Der eine Veranstaltungsort, den wir haben, der fasst 200 Menschen, dann ist der voll. Wir haben für Presse und Rundfunk 50 Plätze vorgesehen", sagte Stefan Möller, AfD Thüringen Co-Vorsitzender.

Zudem müsse die Partei Grenzen ziehen, da sie sonst nur noch Journalisten aufnehmen müssen und keinen Platz mehr für die eigenen Leute hätten. Dies kritisiert die Bild als Ausrede. Zudem bezeichnet das Medium die Tatsache, dass der Veranstaltungsort, laut AfD "aus Sicherheitsgründen", noch geheim gehalten wird als "brisant".

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Deutsche Medienhäuser klagen gegen die AfD, da sie nicht zur Wahlveranstaltung in Thüringen zugelassen wurden
    • Die AfD begründet dies mit begrenztem Platz, was die Medien als Einschränkung der Pressefreiheit sehen
    • Das Landgericht Erfurt prüft nun den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
    red
    Akt.