Berufung abgewiesen

Gerichtsurteil: AfD bleibt rechtsextremer Verdachtsfall

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufungsklage der AfD abblitzen lassen.  Die umstrittene Partei will nun Beschwerde einlegen.

Newsdesk Heute
Gerichtsurteil: AfD bleibt rechtsextremer Verdachtsfall
Das nicht rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von Montag fällt mitten in den Wahlkampf für die EU-Wahl.
Michael Probst / AP / picturedesk.com

Im März 2022 reichte die AfD gegen die Einstufung des deutschen Verfassungsdienstes eine Klage ein, die abgewiesen wurde. Rund ein Jahr zu vor wurde die gesamte Partei inklusive ihrer Jugendorganisation nämlich als extremistischer Verdachtsfall bewertet.

Dies erlaubt dem Inlandsgeheimdienst die Beobachtung, den Einsatz von Vertrauenspersonen aus der jeweiligen Szene sowie Bild- und Tonaufzeichnungen. Die AfD legte Berufung ein.

"Unzulässige Diskriminierung"

Am Montag wurde die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster gefällt: Die Berufungsklage wird abgewiesen. Die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall ist zulässig und der Verfassungsschutz hat den Verhältnissen entsprechend gehandelt. Zwar seien dessen Befugnisse "keineswegs grenzenlos", allerdings dürfe eine wehrhafte Demokratie auch kein "zahnloser Tiger" sein, wie der vorsitzende Richter des 5. Senats, Gerald Buck, begründet.

Der Verdacht sei begründet, "dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen". Dies ist nach dem Grundgesetz eine "unzulässige Diskriminierung". Weiters gebe es auch Anhaltspunkte, dass die rechtspopulistische Partei Ziele verfolge, die gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien.

Beschwerde geplant

Zwar wurde eine Revision des nicht rechtskräftigen Urteils nicht zugelassen, allerdings kann die AfD noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Damit würde die Entscheidung auf Rechtsfehler geprüft werden. Bundesvorstandsmitglied der Partei, Roman Reusch, kündigte dies bereits an.

Zu Beginn der Verhandlung Mitte März reichte die AfD, welche sich als Freund der FPÖ sieht, zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter ein. Ein Anwalt des Verfassungsschutzes warf der Partei vor, so das Verfahren absichtlich in die Länge zu ziehen.

Mit dem Urteil am Montag wurde die Diskussion um ein Verbot der Partei erneut entfacht. Ein CDU-Abgeordneter möchte einen entsprechenden Antrag noch vor dem Sommer einbringen. Dafür braucht er mindestens 37 Abgeordnetenstimmen. Ganz alleine dürfte er nicht damit sein, auch seitens der Grünen und Linken hat man sich bereits dafür ausgesprochen.

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