Die Fronten sind nicht mehr ganz so verhärtet wie zu Beginn: Dennoch droht ab Donnerstag ein Streik der Belegschaft des Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhauses (Traumazentrum) in Brigittenau. Das Spital soll aufgrund von gravierenden Brandschutzmängeln geschlossen bzw. Personal und Patienten an andere Standorte (AKH/MedUni Wien, UKH Meidling) verlegt werden.
Am Mittwochnachmittag soll sich entscheiden, ob die betroffenen Mitarbeiter streiken werden. Die Betriebsräte haben drei Grundsatz-Forderungen an die AUVA-Führung, wie es in einem Schreiben des Vorsitzenden des Zentralbetriebsrates, Erik Lenz, heißt:
Am 28. Februar gab die AUVA die Schließung des Standortes in Brigittenau bekannt. Laut AUVA sollen das UKH Meidling und das AKH Patienten und Personal übernehmen. Die Chronologie:
Zumindest in einigen Punkten gab es zuletzt bei einem sogenannten "Spitzengespräch" ein wenig Bewegung. Wie Lenz in dem Schreiben ausführt, kam es mit dem zuständigen Generaldirektor-Stellvertreter und dem Personaldirektor zu "sehr konstruktiven Vorarbeiten". "Zumindest eine weitere Verhandlungsrunde ist aber noch zu führen, da wir hier jedenfalls zum Schutz aller betroffenen Kolleg:innen eine rechtlich bindende Vereinbarung erzielen müssen", schreibt Lenz.
Schwieriger wird es mit der zweiten Forderung: Da das Spital bis Anfang April geräumt sein muss, finden derzeit bereits Absiedelungen statt. "Aktuell ist noch nicht einmal klar, wer wann wo zu arbeiten beginnen soll. Wir fordern hier ein klares Konzept, das auf alle Berufsgruppen eingeht und zumindest die Schritte der nächsten Wochen genau für diese Menschen aufzeigt, sowie das weitere geplante Vorhaben konkretisiert", erklärt Lenz.
Was den dritten Punkt betrifft, ist die AUVA ebenfalls zu einem Entgegenkommen bereit: Laut Lenz wurden die "entscheidungsrelevanten Unterlagen" bis Mittwoch zugesagt. Sollten nicht alle drei Forderungen erfüllt werden, ist geplant, die Arbeit einzustellen – allerdings ohne, dass Patienten davon betroffen sein werden. "Wir sind verhandlungsbereit. Aber wir sind auch, wenn wir dazu gezwungen werden, bereit, zum äußerten Mittel zu greifen, das Arbeitnehmer:innen haben, dem Streik", schreibt Lenz abschließend.