Ärger in Wien
Autofahrer füllt Parkschein aus und kassiert Strafe
Ein Tourist aus Salzburg füllte in der Wiener Brigittenau zwei Parkscheine aus. Dennoch muss er nun eine Strafe in der Höhe von 36 Euro bezahlen.
Dominik Kamper, Pressesprecher von Salzburgs Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ), hat am Osterwochenende tief in die Tasche greifen müssen. Der Salzburger besuchte über die Feiertage seine Angehörigen in Wien. Am Karfreitag stellte er sein Fahrzeug mit Salzburger Kennzeichen in der Nähe der Vorgartenstraße in Wien ab.
Wissend, dass in der Bundeshauptstadt eine Kurzparkzone aufrecht ist, füllte er dementsprechend auch gleich zwei Parkscheine aus. Er habe davon bereits in der Vergangenheit einen ganzen Stoß auf Vorrat gekauft.
Als er schließlich gegen 21.00 Uhr an seinem Auto vorbeiging, entdeckte er einen Strafzettel unter den Wischerblättern. Insgesamt 36 Euro kostet ihn sein Vergehen. Der Grund: Die Parkscheine waren zu alt und somit nicht mehr gültig, da die Kosten für das Abstellen voriges Jahr angehoben wurden. "Gut, anscheinend waren die Parkzettel 'abgelaufen', da die Gebühren in der Gebührenhauptstadt Wien erneut erhöht wurden", stellt Kamper gegenüber "Heute" fest.
Strafe zahlen oder Strafverfahren abwarten
Dennoch war er sich keines Fehlers bewusst und kontaktierte daraufhin das zuständige Magistrat. Der Salzburger war bereit, den Differenzbetrag von 60 Cent zu bezahlen und konfrontierte die Behörde am Telefon mit seinem Vorschlag. Allerdings bekam Kamper nicht die gewünschte Antwort zu hören.
"Mir wurden von dem Mitarbeiter kaltschnäuzig und ohne Aussicht auf Kulanz zwei Optionen angeboten: Entweder ich überweise 36 Euro, oder ich warte das Strafverfahren ab und dann wird es teurer", erzählt der Salzburger im "Heute"-Talk.
Auf das Strafverfahren will Kamper jedenfalls verzichten und wird den Betrag auf dem Strafzettel einzahlen. Ein bitterer Beigeschmack bleibt ihm dennoch: "So eiskalt über österreichische Touristen drüberfahren, steht einer Tourismusstadt einfach nicht."
Umtausch und Refundierung nicht möglich
Nach der Übergangsfrist (bis 30. Juni 2023) für den Gebrauch der alten Parkscheine sind diese de facto wertlos. Wer diese trotzdem noch verwendet, parkt laut ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler also ohne gültigen Parkschein.
"Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist nicht möglich – wer nach Ablauf der Frist noch welche besitzt, bleibt leider darauf sitzen", erklärt Nagler. Dennoch rät der Experte, größere Parkscheinmengen nicht einfach wegzuwerfen, da es bislang keine finale Rechtssprechung darüber gibt, ob die Verweigerung eines Umtausches oder die Refundierung rechtens ist.
Kulanzlösungen "nicht vorgesehen"
Auch seitens der Stadt Wien gibt es bei solchen Fällen eine klare Linie: Man müsse sich an die Gesetze halten, somit sei ein Umtausch nicht möglich. Immerhin habe man eine Übergangsfrist von sechs Monaten gehabt, um die alten Parkscheine zu verbrauchen.
Kulanzlösungen sind in den "Rechtsvorschriften nicht vorgesehen und können daher auch keine Berücksichtigung finden", heißt es in einer Stellungnahme seitens der MA 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) abschließend.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Salzburger Tourist in Wien erhält eine Strafe von 36 Euro, nachdem er zwei Parkscheine mit unzureichendem Guthaben ausgestellt hatte
- Der Mann war bereit, die Differenz zu bezahlen, wurde aber vom zuständigen Magistrat entweder zur sofortigen Zahlung oder zur Einleitung eines Strafverfahrens aufgefordert
- Obwohl der Tourist die Strafe bezahlt hat, bleibt ein bitterer Beigeschmack, da die Stadt Wien keinen Umtausch oder Rückerstattung der alten Parkscheine erlaubt