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Knallhart – hier strafen Parksheriffs jetzt gnadenlos a
In Floridsdorf sorgt eine Strafenflut für großen Ärger. Parksheriffs zeigen nun Autofahrer an, die auf einer vermeintlichen Wiese parken sollen.
Freie Parkplätze sind in Wien eine Rarität – so auch bei der Koloniestraße in Floridsdorf. Am Dienstag entdeckte "Heute"-Leser Martin (Name von der Reaktion geändert*) jedoch eine freie Lücke. Seit mehreren Jahren parkt sowohl er, als auch andere Verkehrsteilnehmer an der Straßenseite zwischen mehreren Bäumen.
Das stellte bis jetzt noch nie ein Problem dar. Doch offensichtlich dürften die Autos einem Anwohner ein Dorn im Auge gewesen sein. Parksheriffs sind seit einigen Tagen vermehrt im Grätzel unterwegs und zeigen reihenweise Autobesitzer nach der Grünanlagenverordnung an. Auf den Strafzetteln ist außerdem das Wort "Anrainerbeschwerde" vermerkt.
Auch Martin kassierte deshalb eine Anzeige – und er ist nicht der einzige: Leserreporter Lukas (Name von der Redaktion geändert*) wurde in den letzten zwei Tagen gleich mehrfach abgestraft. Der Wiener zeigt im "Heute"-Talk ebenfalls wenig Verständnis für die rigorose Vorgehensweise: "Seit der Einführung der Kurzparkzone habe ich immer dort geparkt und wurde nie gestraft. Das sind absolut keine Grünstreifen sondern Schotterflächen. Jeder Anrainer parkt dort."
Strengere Kontrollen in ganz Wien
"Heute" sprach mit ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried über die Problematik. Nach der Ausweitung der Kurzparkzonen kommt es zu strengeren Kontrollen von Bereichen, die zuvor womöglich nicht im Fokus der Überwachungsorgane standen. "Daher kann es sein, dass plötzlich an Örtlichkeiten gestraft wird, an denen bisher niemand so genau hingesehen hat", so Authried gegenüber "Heute".
Unkraut gilt auch als Grünfläche
Wie so oft, gibt es bei einzelnen Anzeigen keine eindeutige Antwort, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Klar ist aber: Auch Unkraut gilt als Grünfläche. Der Strafrahmen für ein solches Vergehen bewegt sich zwischen 70 und 700 Euro.
"Sollte es tatsächlich schon komplett abgefahrener 'toter' Bereich sein, auf dem das Fahrzeug geparkt wurde, dann wäre es durchaus möglich, erfolgreich dagegen vorzugehen", erklärt Authried abschließend. Entsprechende Rechtsprechungen hat es in der Vergangenheit bereits gegeben. Wer nun also abgestraft wurde und auf Nummer sicher gehen will, kann sich als ÖAMTC-Mitglied bei der Rechtsberatung kostenlos informieren.