Ende der Abzocke
"Zupf di"-Strafen verboten – das kannst du jetzt tun
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass es der Firma "Zupf di" verboten sei, Klageandrohungen zu verschicken. Ein Anwalt dazu im "Heute"-Talk.
Dutzende Wiener Autofahrer erhielten in den letzten Jahren dubiose Zahlungsaufforderungen ins Haus gestellt: Für vermeintliche "Besitzstörungen" sollen sie mindestens 400 Euro brennen – sonst drohte Absender "Zupf di" mit einer Klage. Nun entschied der OGH per einstweiliger Verfügung: Das ist verboten.
Besitzstörungsklagen: Neuer Beschluss verbietet Geschäftsmodell von "Zupf di"
Somit dürfen "Besitzstörer" nicht mehr zur Abgabe von Unterlassungserklärungen sowie zur Zahlung von Geldbeträgen aufgefordert werden. Auch Vergleichsangebote für das Absehen von der Einbringung einer Besitzstörungsklage seien nicht weiter gestattet.
Dies sei nämlich nur Rechtsanwälten vorbehalten und nicht Unternehmen, die ihre Geschäftsidee auf diese Abzocke basieren – so die Erkenntnis in einem Verfahren. Eine einstweilige Verfügung war die Folge, ein Klageverfahren folgt noch.
Das solltest du nun genau überprüfen
Im Gespräch mit "Heute" rät der Wiener Anwalt Philipp Miller nun, sich bei Erhalt eines Briefes mit dem Vorwurf der vermeintlichen "Besitzstörung" den Absender genau anzusehen:
„Wenn eine Abmahnung nicht von einem Anwalt kommt, sollte man prüfen, ob der Absender überhaupt die Berechtigung zur Abmahnung hat. Jedenfalls sollte man für den Besitz und die Störung Beweise verlangen.“
"Zupf di" findet Entscheidung "eigenartig"
Kurios: Trotz der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist die Website des Unternehmens nach wie vor online. Allerdings wurde der Firmensitz mittlerweile nach UK verlegt. Das Unternehmen "Zupf di" nimmt die Entscheidung des OGH zur Erlassung der einstweiligen Verfügung zur Kenntnis, gibt jedoch bekannt, dass es die Verfügung als "eigenartig anmutet" – mehr dazu hier.
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Wie "Heute" bereits mehrfach berichtete, befinden sich in Wien mehrere Abzocke-Hotspots. Ein Firmengeflecht mit mehreren beteiligten Unternehmen strafte nämlich in den letzten Monaten unter anderem in der Breitenleer Straße (1220 Wien), Prager Straße (1210), Franz-Eduard-Matras-Gasse (1220) und sogar am Stubenring/Wiesinger Straße in der Wiener Innenstadt ab.
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Auf den Punkt gebracht
- Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Firma "Zupf di" keine Klageandrohungen mehr verschicken darf, nachdem dutzende Wiener Autofahrer dubiose Zahlungsaufforderungen für vermeintliche Besitzstörungen erhalten haben
- Die einstweilige Verfügung verbietet es dem Unternehmen, "Besitzstörer" zur Abgabe von Unterlassungserklärungen oder zur Zahlung von Geldbeträgen aufzufordern, und auch Vergleichsangebote für das Absehen von einer Besitzstörungsklage sind nicht mehr gestattet