Nach Sichtung in OÖ
Zum Abschuss freigegeben: So wird ein Wolf zum "Risiko"
Was braucht es für einen "Risikowolf"? Ein weiterer könnte bald in Oberösterreich auf der Abschussliste stehen – wenn es denn überhaupt einer war.
War es ein Wolf, oder doch nur ein Hund? Im Bezirk Freistadt wird gerade heftig spekuliert. Nach dem Aufeinandertreffen eines Joggers mit einem "wolfsartigen Tier" in Windhaag wird die Diskussion wieder neu angeheizt. Und das obwohl Experten daran zweifeln, ob es sich tatsächlich um einen Wolf gehandelt hat.
Was oft in den Hintergrund gerät: Direkte Begegnungen mit Wölfen sind äußerst selten. Sie sind sehr scheu und meiden den Menschen grundsätzlich. In Oberösterreich sind sie außerdem streng geschützt. Aber: Die Landesregierung kann einen Wolf in Ausnahmen trotzdem zum Abschuss freigeben.
Stempel "Risikowolf"
Dafür muss er aber zumindest als "Risikowolf" eingestuft werden. Die seit 30. Juni 2023 geltende Wolfsmanagementverordnung legt dabei genau fest, ab wann eines der Tiere so bezeichnet werden kann.
Grundsätzlich gilt: Sobald der Wolf "kritisches" oder "gefährliches" Verhalten an den Tag legt, bekommt er den Stempel. Aber: Risikowolf ist nicht gleich Risikowolf. "Es gibt Abstufungen, es ist ein Spektrum", erklärt Philipp Engleder, Wolfsbeauftragter des Landes OÖ im "Heute"-Gespräch.
Obwohl schon bei "kritischem Verhalten" von einem Risikowolf gesprochen wird, wird dann nicht direkt geschossen. Erst wenn "gefährliches Verhalten" beobachtet wird, könnte es für den Vierbeiner ernst werden.
Ein Beispiel für "gefährliches Verhalten" laut Verordnung: Der Wolf taucht mehr als zweimal während der Aktivitätszeit des Menschen in einer Siedlung oder bei einem von Menschen bewohntem Gebäude auf. Ähnliches gilt auch, wenn das Tier einer Person trotz Vergrämungsversuchen in einer Entfernung von weniger als 50 Meter folgt.
Land OÖ bittet um Hinweise
Im Falle einer Wolfssichtung ersucht das Land um ehestmögliche Meldung – wenn möglich mit Foto- und/oder Videonachweisen – an das Wolfsmanagement des Landes OÖ unter: 0732/7720-118 12 oder per Mail an [email protected]
Weitere Informationen zum Oö. Wolfsmanagement sind auf der Website des Landes Oberösterreich verfügbar.
Tötung nur letztes Mittel
Erst wenn bei einem Wolf gefährliches Verhalten bestätigt wurde, kann er zum Abschuss freigegeben werden. Das Land betont, dass die Tötung immer das letzte Mittel darstellt, wenn es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt.
Der mögliche Wolf in Windhaag wird jetzt also erst einmal weiter beobachtet. Das Aufeinandertreffen mit dem Jogger wurde jedenfalls schon als Vergrämung gewertet. Sollte es weitere Vorkommnisse mit dem Tier geben, könnte es auf der Abschussliste landen.
Laut Experten werde die Gefährlichkeit der Tiere übrigens vollkommen überschätzt: "Im wesentlichen sind sie scheu. Wenn ein Mensch auftaucht, sind sie zumeist weg", erklärte Wolfs-Experte Kurt Kotrschal gegenüber "Heute". Dass die Tiere in Siedlungsgebieten auftauchen, hält er für normal: "Wo sollen sie auch sonst hingehen, wenn alles besiedelt ist."
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Auf den Punkt gebracht
- In Oberösterreich wird derzeit über einen möglichen "Risikowolf" spekuliert, nachdem ein Jogger auf ein wolfsähnliches Tier traf.
- Obwohl Wölfe grundsätzlich scheu sind und den Menschen meiden, kann die Landesregierung in Ausnahmefällen einen Wolf zum Abschuss freigeben, wenn er als "Risikowolf" eingestuft wird, was bei kritischem oder gefährlichem Verhalten der Fall ist.