Anhörung im Häf’n
Zeit in Stein vorbei? Fritzl will keine Fanpost mehr
Neue Anhörung im Fall Fritzl: Der Inzest-Täter kämpft um Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug. Heute gibt es eine Entscheidung, Fanpost will er keine.
Hinter den massiven Mauern von Österreichs strengster Justizanstalt wird heute "am Felsen" in Krems-Stein (NÖ) über das weitere Schicksal von Fritzl entschieden. Der 89-Jährige kämpft um eine Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug, will nach 16 Jahren in den Normalvollzug. Um 13 Uhr beginnt die Verhandlung im Häf’n, Gutachterin Adelheid Kastner präsentiert ihre Expertise. Der Greis soll aufgrund einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung, die seine Persönlichkeitsstörung überlagere, nicht mehr als gefährlich einzustufen sein.
"Fakten sprechen für Entlassung"
"Die juristischen Fakten sprechen zu hundert Prozent für eine Entlassung", meint Fritzls Top-Anwältin Astrid Wagner zu "Heute". Dennoch ist eine Verlegung unwahrscheinlich. "Rein körperlich ist er für sein Alter ziemlich fit und könnte noch etwas machen", erklärt Wagner. Vor kurzem attestierte ein Arzt dem verurteilten Mörder und Vergewaltiger deshalb auch weiterhin "Gefährlichkeit".
Inzest-Täter Fritzl (89) will in normalen Häf’n
Astrid Wagner vertritt den verurteilten Vergewaltiger und Mörder vor Gericht
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"Will nicht nach Tullnerbach"
Bei einer Entlassung aus der psychiatrischen Sonderabteilung könnte Fritzl in der Haftanstalt Wilhelmshöhe in Tullnerbach (NÖ) untergebracht werden, wir berichteten. Der Gedanke gefällt Fritzl anscheinend gar nicht. "Er will nicht nur mit alten, sondern auch noch mit jungen Leuten zusammen sein", erzählt Wagner. "Er ist ganz verunsichert und fertig."
Genug von Fanpost
Er will auch keine Fanpost mehr im Gefängnis erhalten. Vor allem zu Beginn seiner Haftzeit habe er viele Briefe erhalten. "Das will er nicht mehr, das Kapitel ist für ihn geschlossen", so Wagner. Die Kartons in der Zelle sind schon gepackt. Denn eine erste Entscheidung über eine Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug fiel im Jänner in Krems positiv aus.
Dreier-Senat entscheidet
Das Oberlandesgericht hob den Spruch aber auf. Nun entscheidet am 30. April wieder ein Senat aus drei Richtern. Die Gefährlichkeit des Inzest-Straftäters und verurteilten Mörders muss am Dienstag noch einmal überprüft werden.