Politik
WKStA will Auslieferung von ÖVP-Klubchef Wöginger
Die Causa Thomas Schmid bringt nun den nächsten VP-Granden in Bedrängnis. Die WKStA will gegen August Wöginger ermitteln und fordert die Auslieferung.
Erst gerieten Ex-Kanzler Sebastian Kurz und sein Vertrauter und Finanzminister Gernot Blümel ins Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), jetzt trifft mit VP-Klubobmann August Wöginger den nächsten türkisen Spitzenpolitiker. Wie die APA am Montag meldet, wird er der Anstiftung zum Amtsmissbrauch verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen ein Auslieferungsbegehren an das Parlament übermittelt, der ÖVP-Klub hat dieses am heutigen Montag erhalten.
"Parteipolitisch motivierter Besetzungswunsch"
Konkret besteht demnach die Vermutung, dass Wöginger rund um die Besetzung eines Finanzamts in Oberösterreich im Frühjahr 2017 beim schreibfreudigen Kurz-Vertrauten Thomas Schmid – zu jenem Zeitpunkt Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium – interveniert hatte. Dabei soll der VP-Klubchef "seinem parteipolitisch motivierten Besetzungswunsch Nachdruck" verliehen haben, heißt es seitens der WKStA.
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"Natürlich habe ich mich gefreut"
Den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding erhielt dann ein Bürgermeister aus der Region. "Natürlich habe ich mich gefreut, dass für die Position jemand aus meiner Region zum Zug gekommen ist. Und ich habe ihn stets für einen qualifizierten und geeigneten Kandidaten für diese Position gehalten", betont Wöginger. Er habe die anderen Kandidaten nicht gekannt und "auch zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen."
Ermittlungen gegen Kommission
Allerdings ist Wöginger nicht die einzige Person im Fokus, auch gegen die vier Mitglieder der Begutachterkommission wird laut "Standard" ermittelt. Sie sollen in dem Bewerbungsverfahren die anderen Kandidaten "aus parteipolitischen und somit sachfremden Motiven" demontiert haben, um dem vermeintlichen Wöginger-Günstling zu helfen.
Im Falle des türkisen Klubobmannes kann die Staatsanwaltschaft erst Ermittlungen einleiten, wenn der Nationalrat einer Aufhebung der Immunität zustimmt. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.