Ärger in Penzing

Wiener kassiert Besitzstörungsklage in eigener Garage

In einem Penzinger Wohnhaus hängt der Haussegen schief: Einem Mieter wird nun mit einer Klage gedroht, wenn er keine 399 Euro bezahlt.

Maxim Zdziarski
Wiener kassiert Besitzstörungsklage in eigener Garage
Der schwarze VW Passat soll die Garage versperrt haben.

Das lukrative Geschäft mit den Besitzstörungsklagen macht in Wien offensichtlich auch vor Wohnhausanlagen nicht Halt. Die Rede ist von einer Firma, die von Autofahrern 399 Euro einfordert – egal ob es um kurzes Wenden, oder ein tatsächliches Parkmanöver handelt. Derjenige, der einen Störer meldet, soll damit sogar bares Geld verdienen. Das ganze wird nun in einer Wohnhausanlage in der Spallartgasse auf die Spitze getrieben. Dort wird nun nämlich ein Anrainer, der selbst in der Garage einen Stellplatz hat, wegen einer vermeintlichen Besitzstörung zur Kasse gebeten.

"Heute" sprach mit David (Name von der Redaktion geändert*) über den kuriosen Vorfall. Ende November musste er aufgrund einer Magen-Darm-Erkrankung so schnell wie möglich auf eine Toilette. Aufgrund dessen entschied er sich in seiner Garage beim Eingang zu halten, um sich den Weg zu seinem Stellplatz zu ersparen. "Es handelte sich um einen Notfall. Etwa 20 Minuten später habe ich das Auto dann natürlich umgeparkt", erzählt der Wiener im "Heute"-Talk. 

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    Der schwarze VW Passat soll den Weg versperrt haben.
    Der schwarze VW Passat soll den Weg versperrt haben.

    Hintermänner wollen abkassieren

    Nun bekam er jedoch von der dubiosen Firma einen Brief per Post zugestellt. Er soll als Anrainer eine Besitzstörung begangen haben. Was absurd und wie ein schlechter Scherz klingt, ist von dem Verfasser des Briefs offensichtlich ernst gemeint. David setzte sich daraufhin mit seiner Hausverwaltung in Verbindung. Diese wollte mit der Klangandrohung allerdings nichts zu tun haben. Wer wirklich dahinter steckt, ist bis heute unklar.

    Also kontaktierte der Wiener einen Juristen bei der ÖAMTC-Rechtsabteilung. Der sah sich die Causa genauer an und kam zu der Beurteilung, dass hier durch das Abstellen des Autos niemand am Vorbeifahren gehindert wurde. Denn: Ein "durchschnittliche ausgebildeter und geschickter Fahrzeuglenker muss im Stande sein, ohne komplizierte Lenkmanöver und größerem Aufwand seine Fahrt fortsetzen können".

    In diesem Fall sei das mit Sicherheit möglich gewesen. David möchte die geforderte Summe jedenfalls nicht bezahlen und rechtliche Schritte einleiten. 

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