Rund 1,4 Millionen Wiener sind bei den heurigen Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen wahlberechtigt, am 27. April dürfen sie ihre Stimme abgeben. Die Wähler werden darüber entscheiden, wie die Mandatsverteilung im Gemeinderat (100 Mandate) und in den 23 Bezirksvertretungen aussehen wird. Die Gemeinderats-Mitglieder sind zudem Abgeordnete des Wiener Landtages.
In der Sitzung des Wiener Landtags am 22. Jänner wurde die barrierefreie Zugänglichkeit aller Wiener Wahlstandorte sowie die bereits bei den Bundeswahlen im Jahr 2024 erprobte Auszählung eines Großteils der Briefwahlkarten durch die Sprengel-Wahlbehörden noch am Wahltag gesetzlich verankert.
Eine Neuerung betrifft zudem die Wahlkreise: Die beiden Wahlkreise "Hernals" und "Währing" werden zum neuen Wahlkreis "Nord-West" zusammengelegt. Somit ist Wien für die kommende Gemeinderatswahl in 17 statt in 18 Wahlkreise unterteilt. Die Wahlkreise für die Bezirksvertretungswahlen bleiben allerdings unverändert.
Gestartet haben zudem die Fristen für die Abgabe von Unterstützungserklärungen sowie die Einbringung von Wahlvorschlägen. Parteien, die noch nicht im Gemeinderat oder in Bezirksvertretungen vertreten sind, können ab sofort Unterstützungserklärungen für die Kandidatur sammeln – für die Bezirksvertretungswahl 50 Unterschriften, für die Gemeinderatswahl 100 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis.
Wahlberechtigte Wiener können die Unterstützungserklärungen in jedem Magistratischen Bezirksamt oder bei der MA 62 unterschreiben. Es können nur Parteien unterstützt werden, die im eigenen Wahlkreis bzw. Wohnbezirk der unterzeichnenden Person kandidieren wollen. Von jeder wahlberechtigten Person kann eine Unterstützungserklärung für die Gemeinderatswahl und eine für die Bezirksvertretungswahl abgegeben werden. Weitere Informationen unter wien.gv.at/wahlen.