Politik
EU leitet Strafverfahren gegen Österreich ein
Die EU hat am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet. Wie, warum - und was das genau bedeutet, zeigen wir Ihnen hier.
Weil unsere Regierung die österreichische Familienbeihilfe im Dezember 2018 an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland angepasst hat. Eine solche Indexierung ist nach EU-Recht und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht erlaubt. Die zuständige EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen verkündete die Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens am Donnerstag.
Diese Indexierung sieht vor, dass die Beiträge an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst werden. Das heißt konkret: Für Kinder, die in Ländern mit tiefen Lebenshaltungskosten leben, gibt es weniger Geld. Für solche, die in teuren Ländern leben, mehr.
Immer mehr: 2002 wurde für 1.500 im Ausland lebende Kinder Familienbeihilfe bezogen, 2016 waren es bereits 130.000 Kinder. Experten gaben deshalb zu Bedenken, dass statt einer Indexierung eine strengere Kontrolle sinnvoll wäre. Wurde eine Familienbeihilfe zugesprochen, gab es bisher bis zur Volljährigkeit des Kindes keine Überprüfung mehr. 2016 wurden insgesamt 4,7 Milliarden Euro Familienbeihilfe an zwei Millionen Kinder ausgezahlt.
Im ersten Schritt stellt die EU-Kommission mögliche Verstöße gegen das EU-Recht aufgrund eigener Untersuchungen oder auf Beschwerden fest. Mehrere Länder, etwa Ungarn, hatten eine solche Beschwerde eingereicht. Die Kommission leitet das Vertragsverletzungsverfahren ein und übermittelt Österreich im ersten Schritt ein Aufforderungsschreiben, in dem sie um weitere Informationen ersucht. Österreich muss dann innerhalb einer festgelegten Frist von in der Regel zwei Monaten ein ausführliches Antwortschreiben übermitteln.
Gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass das Land seinen Verpflichtungen nach dem EU-Recht nicht nachkommt, folgt eine Stellungnahme. Sie gilt als weitere, förmliche Aufforderung, die Familienbeihile in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen. Wieder hat Österreich rund zwei Monate Zeit, die EU über Änderungen und die Situation in Kenntnis zu setzen. Hier enden die meisten EU-Verfahren. Tut es dieses nicht, geht es im nächsten Schritt möglichwerweise vor den EU-Gerichtshof, der spätestens bei der zweiten Anrufung Sanktionen und die Maßnahme verhängen kann, dass ein Urteil umzusetzen ist.
Es gilt als unwahrscheinlich, dass Österreich sämtliche EU-Stellungnahmen und möglicherweise -Urteile ignorieren wird. Gerechnet wird mit einer Änderung der Familienbeihilfe, die dem EU-Recht entspricht, bevor es zu Sanktionen kommt. Ist dem nicht der Fall, kann der Gerichtshof finanzielle Sanktionen entweder in Form eines Pauschalbeitrags oder eines täglichen Strafbetrags verhängen. Diese können extrem hoch ausfallen, da sie eine abschreckende Wirkung haben sollen.
Von den insgesamt 4,7 MIlliarden Euro an Familienbeihilfe wurden allein im Jahr 2017 253 Millionen Euro für rund 125.000 Kinder in der Europäischen Union, dem Europäische Wirtschaftsraum und der Schweiz ausbezahlt. Durch die Indexierung der Familienbeihilfe rechnet die Bundesregierung mit einer Reduktion von Transferleistungen in der Höhe von rund 100 Millionen Euro pro Jahr. (rfi)