Gesundheit
Wie Österreichs Kindergärten testen
In Schulen wird seit letztem Jahr verpflichtend getestet, bei den Kleinsten basiert dies nach wie vor auf freiwilliger Basis.
Während an den Schulen schon seit Anfang 2021 flächendeckend regelmäßige Corona-Tests vorgeschrieben sind, sind die Regelungen in den Kindergärten auch im dritten Jahr der Corona-Pandemie uneinheitlich. Das Testangebot wurde zwar mittlerweile deutlich ausgebaut, wie ein APA-Rundruf in den Bundesländern zeigt. Verfügbarkeit und Art der Tests sind aber unterschiedlich, getestet wird teils daheim, teils im Kindergarten. Die Nutzung ist in allen Bundesländern nur freiwillig.
PCR-Tests kaum im Einsatz
Neben Praktikerinnen und Praktikern haben auch Expertinnen und Experten wiederholt Sicherheitskonzepte auch für Kindergärten eingefordert. Immerhin ist bei kleinen Kindern Abstandhalten oder Maskentragen kaum möglich. Im Zentrum müssten laut einem aktuellen Papier der Forschungsplattform "Covid-19 Future Operations" Lüften und PCR-Speicheltests stehen, die deutlich verlässlichere Ergebnisse liefern als Antigen-Schnelltests. PCR-Tests kommen bei den heimischen elementaren Bildungseinrichtungen allerdings noch kaum zum Einsatz.
Welches Bundesland wie testet
In Wien wird seit vergangenem Herbst die Nutzung des PCR-Programms "Alles gurgelt", bei dem man daheim vor der Handykamera testet, auch unter Kindergartenkindern forciert. Das wird laut Stadt gut angenommen, allein am letzten Wochenende gab es in dieser Gruppe 17.000 PCR-Tests. Antigen-Tests setzt die Stadt bewusst nicht ein, weil diese laut Prüfung durch die Wiener Gesundheitsbehörden recht ungenau sind. Es werde jedoch intensiv an einem validen, qualitativ hochwertigen PCR-Lutschertest-System für Jüngsten gearbeitet.
Im Burgenland haben Eltern die Möglichkeit, bei ihren Kindern freiwillig fünf Antigen-Tests pro Woche durchzuführen. Darüber hinaus wurde bisher ein PCR-Test pro Woche angeboten - dieses Angebot wird nun auf zwei Lollipop-PCR-Tests ausgeweitet. Sie werden über die Kinderbetreuungseinrichtungen ausgegeben und können dort auch abgegeben werden. Die PCR-Tests werden digital erfasst und sind Teil der Aktion "Gurgeln daheim".
In Niederösterreich werden im Rahmen eines Screening-Programms alle Kindergärten vom Land laufend mit Schlecker-Antigenschnelltests ausgestattet. Getestet wird regelmäßig montags, mittwochs und - wenn organisatorisch möglich - auch freitags. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
In der Steiermark gibt es für die Kinder ab dem dritten Lebensjahr flächendeckend die freiwillige Möglichkeit des Lollipoptests. Pro Woche wird dreimal getestet. Positive Kinder werden separiert und die Eltern um Abholung gebeten. Die Tests können direkt vor Ort oder zu Hause durchgeführt werden.
Das Land Salzburg stellt seit Jahresbeginn allen Kindern flächendeckend pro Woche zwei Antigen-Lutschertests zur Verfügung, und zwar mit der "dringenden Empfehlung" an die Eltern, ihre Kinder zwei Mal pro Woche zu testen. Das Angebot soll es zumindest bist zum Abklingen der Omikron-Welle geben. An einem PCR-Lolli-Screening im Herbst hatte nur ein Viertel der Kinder teilgenommen.
In Kärnten werden für die Kinder seit Montag flächendeckend Lollipoptests für zwei Testungen pro Woche an die Kindergärten verteilt. Auch hier sind diese jedoch freiwillig, sowohl das Kind als auch die Eltern müssen zustimmen. Auch die Kindergärten selbst könnten die Zuweisung eines Kontingents ablehnen, dies sei jedoch bei 99 Prozent der Einrichtungen nicht der Fall.
In Oberösterreich wurde den Kindern im ganzen Land vor Schulstart die Teilnahme an einem Screening angeboten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einrichtung teilnimmt und das Einverständnis der Eltern. Die Teilnehmerzahl steige dabei stetig an, hieß es aus dem Land.
In Tirol wird auf APA-Anfrage auf das PCR-Gurgeltestangebot des Landes verwiesen. Dieses stehe auch den Kindern zur Verfügung, sobald sie gurgeln bzw. spülen können.
In Vorarlberg wird PCR-getestet.
3G-Nachweis für Kindergartenpersonal
Verbindlicher sind die Vorgaben beim Kindergartenpersonal: Dieses muss in allen Bundesländern einen aktuellen 3G-Nachweis erbringen. Wer kein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat besitzt, muss also testen. In Oberösterreich, Niederösterreich, Vorarlberg und der Steiermark etwa sind dafür zwei PCR-Tests pro Woche notwendig, in Salzburg und in Kärnten muss zumindest einer der wöchentlichen Tests ein PCR-Test sein. In Wien müssen zudem auch Geimpfte und Genesene einmal pro Woche PCR-testen, im Burgenland muss von diesen täglich ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Zusätzlich zu 3G müssen die Pädagogen in der Regel außerhalb der Gruppe und im Kontakt mit anderen Erwachsenen FFP2-Maske tragen. Zum Teil können aber Träger eine weitergehende Maskenpflicht vorgeben.
Kaum Lüftungsanlagen im Einsatz
Kein größeres Thema in den Kindergärten sind laut Lüftungsgeräte. In Salzburg etwa hat Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) eine Förderung bei der Anschaffung von Luftfiltern, Lüftungsanlagen und CO2-Ampeln eingerichtet, bei der die Hälfte der Anschaffungskosten übernommen werden. Die Kindergartenbetreiber - in Salzburg sind das vor allem die Gemeinden - haben das allerdings kaum angenommen: Nur 10 Prozent der Räume wurden mit solchen Geräten ausgestattet. Auch in Vorarlberg fördert das Land die Anschaffung eines Lüftungsgeräts. In Niederösterreich wurde den Gemeinden als Kindergartenerhaltern je ein CO2-Gerät pro Gruppe zur Verfügung gestellt. In anderen Bundesländern verweist man auf die Möglichkeit der Fensterlüftung.