Am vergangenen Mittwoch präsentierte SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig sein Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit und Ordnung. Vor allem ein Punkt dürfte dabei die Wiener aufhorchen lassen: ein Alkoholverbot.
Konkret soll dieses über den Franz-Jonas-Platz im 21. Wiener-Gemeindebezirk (Floridsdorf) verhängt werden. Den Ankündigungen von Ludwig folgen nun auch Taten und vor allem ein genaues Datum.
Das Alkoholverbot wird schon ab dem 7. Februar per Verordnung in Kraft treten – am Franz-Jonas-Platz sowie in Teilen der Schloßhofer Straße und Rechte Nordbahnstraße beim Floridsdorfer Bahnhof. Ebenso ist der Konsum von alkoholischen Getränken am Pius-Parsch-Platz, auf der Grünfläche entlang des Bahndamms sowie in der Fußgängerzone Franklinstraße künftig untersagt, verkündete der Wiener Bürgermeister gemeinsam mit Bezirksvorsteher Georg Papai.
Die Durchsetzung der Verordnung wird von der Polizei und durch Schwerpunktaktionen des städtischen "Einsatzteam Wien" kontrolliert und von Sozialarbeitern begleitet. Ab dem 6. Februar werden zudem Informationstafeln im ausgewiesenen Bereich angebracht, informierte die Stadt Wien in einer Aussendung.
"Die Wiener Hausordnung gilt für alle und ist die Grundlage für das gute Zusammenleben in unserer Stadt", betonte Ludwig und fuhr fort: "Klar ist auch: Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Es kann nicht sein, dass sich Einzelne über die allgemeinen Regeln in unserer Stadt hinwegsetzen und dadurch andere Menschen einschränken. Das werde ich als Bürgermeister nicht zulassen."
Der Floridsdorfer Bezirksvorsteher schloss sich den Aussagen des Bürgermeisters an: "Die Sicherheit der Floridsdorfer hat oberste Priorität. Ich nehme die Anliegen der Menschen im Bezirk sehr ernst und begrüße deshalb das von mir lange geforderte Alkoholverbot. Der Platz vor der S-Bahn- und U-Bahn-Station Floridsdorf ist stark frequentiert. Das Alkoholverbot und die begleitenden Maßnahmen werden den Franz-Jonas-Platz und das Grätzl rund um den Bahnhof attraktiver machen."
Im Zuge des Verbots ist die Polizei zudem nun befugt, Behältnisse wie Dosen und Flaschen zu kontrollieren sowie alkoholische Getränke zu beschlagnahmen und zu vernichten. Wer mit Bier, Wein oder hartem Alkohol angetroffen wird, begeht eine Verwaltungsübertretung. Ausgenommen vom Verbot ist der Konsum von alkoholischen Getränken in Lokalen, an Imbissständen oder an Marktständen.