Regierung einigt sich

Weniger Geld – neue AMS-Regel hat es in sich

Die Koalition plant ein großes Paket im Themenkomplex Arbeit. Das bringt auch eine drastische Änderung für so manche AMS-Kunden mit sich.
Michael Rauhofer-Redl
09.04.2025, 17:34

In den vergangenen zwei Tagen hielt die Bundesregierung eine Klausur ab, um sich über die wichtigsten Themen auszutauschen. War es am Dienstag noch vorrangig um die Messanger-Überwachung von Gefährdern gegangen, stand am Mittwoch der Arbeitsmarkt im Fokus. Vizekanzler Andreas Babler sprach in diesem Zusammenhang von einem "wichtigen Hebel". Ein großes Augenmerk will die Regierung auf die Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen legen.

Die Fachkräfteoffensive der Bundesregierung

  • Besonders Frauen und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen so verstärkt für zukunftsreiche sichere Arbeitsverhältnisse qualifiziert werden.
  • Rund 45 Prozent der Arbeitslosen haben keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Ausbildungsabschluss. Höhere Qualifikationen bedeuten also ein niedrigeres Arbeitslosigkeitsrisiko und generell bessere Chancen am Arbeitsmarkt.
  • Die gezielten Aus- und Weiterbildungen sollen einen "wichtigen Vollzeitanreiz" bilden.
  • Die Bundesregierung hat sich auf eine treffsichere Nachfolgeregelung für die abgeschaffte Bildungskarenz mit verstärkten arbeitsmarktpolitischen Anforderungen geeinigt

Speziell im Bereich der Pflege soll eine schnellere Anerkennung von Ausbildungen aus dem Ausland erfolgen. Dieser Nostrifizierungsprozess soll bundesweit einheitlich geregelt werden. Drastische Folgen für Betroffene wird aber auch eine weitere Maßnahme der Bundesregierung haben.

Aus für Zuverdienstgrenze beim AMS

Ein Mittel, um einen Arbeitsanreiz zu schaffen, sieht die Bundesregierung offenbar darin, die Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit massiv einzuschränken. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) will, dass das "inländische Arbeitskräftepotenzial" besser genutzt wird und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mehr werden.

"Es kann nicht sein, dass Arbeitslosigkeit in manchen Fällen finanziell vorteilhafter ist als Erwerbsarbeit – das ist leistungsfeindlich und ungerecht gegenüber all jenen, die täglich ihrer Arbeit nachgehen", so Hattmannsdorfer. Es gebe Fälle, in denen Personen mit geringfügiger Arbeit und AMS-Geld auf ein Einkommen von 1.800 Euro kämen.

Geringfügiger Zuverdienst fällt – mit wenigen Ausnahmen

Die Regierung plant also, dass der geringfügige Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit"im Regelfall nicht mehr möglich sein" wird. Dies wird seitens der Politik als Anreiz gesehen, in ein Vollzeit-Dienstverhältnis einzutreten.

Es gibt nur wenige Ausnahmen

  • Eine bestehende geringfügige Beschäftigung kann auch in der Arbeitslosigkeit fortgesetzt werden.
  • Die Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung wird befristet auf sechs Monate bei Langzeitarbeitslosigkeit möglich sein – eine Ausnahme würden hier ältere Arbeitslose bilden.

Altersteilzeit wird nicht angerührt

Ein weiteres heikles Thema ist der Bereich der Altersteilzeit. AMS-Chef Johannes Kopf forderte zuletzt etwa die Abschaffung dieses Modells. Angesichts der budgetären Lage sei dieses zu teuer. Hier legt sich allerdings die SPÖ quer. Man wolle eine faktische Erhöhung des Pensionsantrittsalters erreichen. Es sei aber auch wichtig, dass die Menschen aus einem Arbeitsverhältnis in Pension gehen.

Es bringe nichts, Menschen in die Arbeitslosigkeit oder in den Krankenstand zu schicken. Das sei nicht nur persönlich für die Betroffenen negativ, sondern auch für den Staatshaushalt.

{title && {title} } mrr, {title && {title} } Akt. 09.04.2025, 19:58, 09.04.2025, 17:34
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