Politik

Lokale dürfen öffnen – so sehen die Regeln aus

Vorarlberg wird als erstes Bundesland ab 15. März Öffnungsschritte setzen. Welche Regeln nun für Gastronomie, Kultur und Co. gelten

Stefanie Riegler
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Für die Gastronomie gelten strenge Regeln.
Für die Gastronomie gelten strenge Regeln.
JFK / EXPA / picturedesk.com

Es waren lange und zähe Verhandlungen mit dem Bund, am Dienstagabend wurde aber doch eine Einigung erzielt. Ab 15. März werden in Vorarlberg erste Öffnungsschritte gesetzt. Wie Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) erklärte, seien seine Bedingungen erfüllt.

Die Maßnahmen werden laufend in Bezug auf das Infektionsgeschehen und die Einhaltung der Präventionskonzepte evaluiert, hieß es. Hier die genauen Regeln im Detail:

Gastronomie

Gastronomische Betriebe dürfen Indoor und Outdoor öffnen. Voraussetzung für einen Besuch ist ein negativer Antigen- oder PCR-Test. Die Forderung, wonach auch Selbsttests gültig sein sollten, wurde abgelehnt. Zwischen den Tischen wird es zwei Meter Abstand geben, pro Tisch sind maximal vier Erwachsene aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Selbstbedienung ist nicht gestattet. Zudem gibt es eine Registrierungspflicht.

Die Sperrstunde bleibt vorerst bei 20 Uhr, da die allgemein gültigen Ausgangsbeschränkungen in ganz Österreich aufrecht bleiben. Wallner hält diese Regelung für richtig, wie er im "ZiB2"-Interview erklärte: "Wenn es Richtung Abend geht, sind wir bei all diesen Formaten, wo mehrere Personen zusammentreffen, auch etwas vorsichtiger."

Die Vorarlberger Wirtschaftskammer hatte die anstehende Gastroöffnung als "wegweisend" gelobt, sieht in der Sperrstundenregelung allerdings einen Wermutstropfen.

Veranstaltungen

Auch Veranstaltungen mit Indoor und Outdoor werden wieder möglich sein. 100 Personen sind dafür maximal zugelassen. Entscheidend dabei ist, dass nur 50 Prozent des Fassungsvermögens des Veranstaltungsraumes belegt sind. Im Vergleich zu der Gastronomie sind im Veranstaltungssektor Selbsttests als Eintrittskarte zulässig. 

Veranstaltungen brauchen ein verpflichtendes Präventationskonzept und sind nur möglich, wenn jeder Gast einen zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplatz erhält. Gäste müssen auch am Sitzplatz eine FFP2-Maske tragen, und auch hier gilt die Sperrstunde mit 20.00 Uhr. Explizit ausgenommen sind private Veranstaltungen, wie etwa Hochzeiten. Hier bleiben die aktuellen Regelungen aufrecht. 

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche dürfen ab 15. März wieder den Sportverein und Musikgruppe besuchen. Auch hier sind Selbsttests gültig. Erlaubt sind Sportarten ohne Körperkontakt. Fußballtraining kann stattfinden, Fußballspiele hingegen bleiben weiter untersagt.

Die maximale Gruppengröße im Außenbereich liegt bei 20, im Innenbereich sind es zehn. Auch für die Kinder und Jugendlichen gilt eine altersgemäße Maskenpflicht.

Selbsthilfegruppen

Auch Selbsthilfegruppen dürfen unter Einhaltung der Corona-Regeln wieder zusammentreffen. Zwei-Meter-Abstand und FFP2-Maske sind Voraussetzung

Digitale Selbsttests

Für Veranstaltungen sowie im Kinder- und Jugendbereich sind digitale Selbsttests als Zutrittsbescheinigung erlaubt. Dafür hat das Land Vorarlberg eine eigene Online-Plattform entwickelt. Auf dieser Plattform muss nach der Registrierung der Selbsttest hochgeladen werden. Nach einer Kontrolle durch das System wird die Ok-Bestätigung samt QR-Code auf das Handy geschickt.

"Das ist eine sehr sichere Form", betonte Wallner, auch wenn er einräumte, dass es eine 100-prozentige Sicherheit nicht gebe. Aber er ist zuversichtlich, die Österreicher seien sehr testwillig.

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