Politik

Fahrplan: So geht es weiter mit der Impfpflicht

Sonntag wurde der Gesetzesentwurf zur Impfpflicht präsentiert – Strafen für Ungeimpfte gibt es ab 16. März. "Heute" fasst das Wichtigste zusammen.

Robert Zwickelsdorfer
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Nehammer: "Es geht nicht um den Kampf Geimpfte gegen Ungeimpfte."
Nehammer: "Es geht nicht um den Kampf Geimpfte gegen Ungeimpfte."
Helmut Graf

Die Regierung bleibt dabei: Die Impfpflicht gilt ab Februar. Gestartet wird mit einer "Eingangsphase":

Ab 18

Die Impfpflicht gilt für alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich.

Ausnahmen

Schwangere, Personen, die nicht geimpft werden können, und Genesene für 180 Tage sind ausgenommen. Aktuell sind das 1,2 Millionen Menschen.

Epidemieärzte

Nur Amts- und Epidemieärzte sowie Spitäler dürfen Ausnahmebestätigungen ausstellen.

Brief vom Minister

Bis 15. März wird jeder Haushalt über die Impfpflicht informiert. Bis dahin wird noch nicht gestraft.

"Führerschein und Impfpass, bitte"

Ab 16. März darf die Polizei bei Kontrollen – etwa im Verkehr – auch den Impfstatus erheben. Wer nicht geimpft ist, wird angezeigt.

600 bis 3.600 Euro Strafe

Wer gleich zahlt, muss mit bis zu 600 Euro rechnen. Obergrenze: vier Strafen pro Jahr. Im "ordentlichen Verfahren" (Einspruch) drohen bis zu 3.600 Euro.

Erinnerung

An einem "Erinnerungsstichtag" werden Ungeimpfte schriftlich zur Impfung aufgefordert.

Flächendeckende Strafen

Wenn epidemiologisch notwendig, wird es ab einem "Impfstichtag" flächendeckende Strafen für Ungeimpfte geben. "Im Idealfall brauchen wir diese dritte Phase nicht", hofft Kanzler Nehammer.

Keine Haft

Explizit festgelegt ist, dass es keine Ersatzfreiheitsstrafe geben darf.

Strafamnestie

Wer zwei Wochen nach einer Strafverfügung impfen geht, erspart sich die Strafe.

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