Politik

Viele sehen vom 150-€-Gutschein heuer keinen Cent

Ab April werden 150-Euro-Gutscheine des Energiekostenausgleichs abgerechnet. Viele Haushalte sehen von dieser Sofortmaßnahme heuer aber keinen Cent.

Roman Palman
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Für den Energiekostenausgleich ist das Datum der Strom-Jahresabrechnung relevant.
Für den Energiekostenausgleich ist das Datum der Strom-Jahresabrechnung relevant.
Getty Images (Symbolbild)

Die Regierung hat das nächste Kapitel in der Abwicklung des Energiekostenausgleichs aufgeschlagen: rund vier Millionen Haushalte in ganz Österreich sollen einen 150-Euro-Gutschein erhalten und einlösen können, um das Loch im Geldbörserl durch die explodierenden Strompreise zumindest etwas zu stopfen.

Gutschein kommt ab April

Doch davor seien aber noch "technische und rechtliche Vorbereitungsarbeiten notwendig", heißt es seitens der Regierung am Dienstag. Sind diese abgeschlossen, soll ab April – so der Plan – mit der postalischen Versendung der Gutscheine begonnen werden.

Um in den Genuss des Geldes zu kommen, müssen sich die Bürger dann aktiv auf einem noch nicht näher definierten Online-Portal registrieren, oder ganz altmodisch per Post zurückschreiben. Damit geben sie ihr datenschutzrechtliches Einverständnis, danach wird der Gutschein freigegeben und wird bei der nächsten Jahresabrechnung des Energie-Anbieters einfach abgezogen.

150-Euro-Bonus erst 2023

So sei "sichergestellt, dass die Entlastung damit genau dann erfolgt, wenn auch die höheren Preise spürbar werden", postuliert die türkis-grüne Koalition. In der Realität ist das aber für einen beachtlichen Teil der Bevölkerung keine Soforthilfemaßnahme, sondern kommt erst mit ordentlicher Verzögerung.

Denn dadurch, dass dies erst ab April möglich ist, schaut ein beträchtlicher Teil der Haushalte vorerst durch die Finger! Alle, deren Jahresabrechnung in das erste Quartal fällt, werden die bisherige Teuerung 2022 in vollem Umfang selbst tragen müssen. Ihnen wird der Gutschein erst im folgenden Jahr 2023 von der Rechnung abgezogen.

Wer gar nichts bekommt

Übrigens: Wer nicht reagiert oder vergisst, den Gutschein selbst aktiv einzulösen, bekommt nach dem angekündigten Modus operandi überhaupt nichts.

Und noch eine bürokratische Stolperfalle gibt es, denn wie berichtet, dürfen längst nicht alle Haushalte den Gutschein auch einlösen, obwohl sie ihn zugestellt bekommen.

Ausgeschlossen davon ist, wer keinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, keine Stromrechnung bezahlt, oder mehr als ein Einkommen in der Höhe der (zweifachen) ASVG-Höchstbemessungsgrundlage bezieht. Aktuell liegt diese bei 5.670 Euro brutto monatlich.

Wer widerrechtlich abcasht, begeht Förderbetrug und muss die 150 Euro zurückzahlen und muss außerdem "mit rechtlichen Folgen rechnen", warnt die Koalition. Das Finanzministerium werde stichprobenartig kontrollieren.

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