Kein Anfangsverdacht

Verfahren gegen Lena Schilling wurde eingestellt

In der Causa Schilling gibt es keine strafrechtlichen Konsequenzen für die EU-Abgeordnete der Grünen. Es gebe keinen Anfangsverdacht, heißt es.

Newsdesk Heute
Verfahren gegen Lena Schilling wurde eingestellt
Ein Verfahren gegen Lena Schilling wurde mangels Anfangsverdacht eingestellt.
Helmut Graf

Nach der strafrechtlichen Anzeige eines Bürgers kann die Grünen-EU-Abgeordnete Lena Schilling aufatmen. Wie die "Presse" berichtet, hat sie Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren wegen des Verdachts der Verleumdung gegen die Politikerin "mangels Anfangsverdacht" eingestellt.

Nach der Prüfung der Staatsanwaltschaft Wien sei ein Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gegangen, auch der Weisungsrat des Justizministeriums soll eingebunden gewesen sein.

Zivilverfahren folgt

Die grüne Justizministerin Alma Zadić hatte laut Bericht zuvor der zuständigen Sektion "den Auftrag erteilt", sie und ihre Mitarbeiter nicht über den Fall zu informieren – um sich aus der Causa herauszuhalten.

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    Das Untersuchungsdesign.
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    Unabhängig davon soll allerdings kommende Woche ein Zivilverfahren gegen Lena Schilling stattfinden. Für Freitag ist eine Verhandlung anberaumt, in der es um eine Widerrufsklage des Ehepaars Bohrn Mena gegen Schilling geht. Die Bohrn Menas wollen damit erreichen, dass Schilling ihre Behauptungen über das Ehepaar widerrruft.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Das Verfahren gegen die Grünen-EU-Abgeordnete Lena Schilling wegen des Verdachts der Verleumdung wurde von der Staatsanwaltschaft Wien mangels Anfangsverdacht eingestellt
    • Die Justizministerin Alma Zadić hatte zuvor angeordnet, sich und ihre Mitarbeiter aus der Causa herauszuhalten
    • Dennoch wird nächste Woche ein Zivilverfahren gegen Schilling stattfinden, in dem es um eine Widerrufsklage des Ehepaars Bohrn Mena geht
    red
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