Kein Anfangsverdacht
Verfahren gegen Lena Schilling wurde eingestellt
In der Causa Schilling gibt es keine strafrechtlichen Konsequenzen für die EU-Abgeordnete der Grünen. Es gebe keinen Anfangsverdacht, heißt es.
Nach der strafrechtlichen Anzeige eines Bürgers kann die Grünen-EU-Abgeordnete Lena Schilling aufatmen. Wie die "Presse" berichtet, hat sie Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren wegen des Verdachts der Verleumdung gegen die Politikerin "mangels Anfangsverdacht" eingestellt.
Nach der Prüfung der Staatsanwaltschaft Wien sei ein Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gegangen, auch der Weisungsrat des Justizministeriums soll eingebunden gewesen sein.
Zivilverfahren folgt
Die grüne Justizministerin Alma Zadić hatte laut Bericht zuvor der zuständigen Sektion "den Auftrag erteilt", sie und ihre Mitarbeiter nicht über den Fall zu informieren – um sich aus der Causa herauszuhalten.
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Unabhängig davon soll allerdings kommende Woche ein Zivilverfahren gegen Lena Schilling stattfinden. Für Freitag ist eine Verhandlung anberaumt, in der es um eine Widerrufsklage des Ehepaars Bohrn Mena gegen Schilling geht. Die Bohrn Menas wollen damit erreichen, dass Schilling ihre Behauptungen über das Ehepaar widerrruft.