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Urteil ist da! Ex-Finanzminister Grasser freigesprochen

Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser wurde am Montag im Steuerstrafverfahren freigesprochen.

Heute Redaktion
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Montag, 04. Juli 2022, anl. des Prozesses wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung im Straflandesgericht in Wien.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Montag, 04. Juli 2022, anl. des Prozesses wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung im Straflandesgericht in Wien.
EVA MANHART / APA / picturedesk.com

Freispruch für Karl-Heinz Grasser im Steuerstrafverfahren: Der Ex-Finanzminister musste sich am Wiener Straflandesgericht wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten. Am Montag wurde Grasser freigesprochen. Der Prozess lief seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

4,38 Millionen Euro nicht versteuert

Konkret ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe 4,38 Millionen Euro an Provisionen nicht versteuert, die er im Jahr 2007 im Zuge seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management erhalten hatte. Er soll 2,16 Millionen Euro an Abgaben hinterzogen haben. Auch sein Steuerberater soll ihm dabei geholfen haben.

Vorsatz der Steuerhinterziehung laut Richter nicht ersichtlich

Am Montag kurz nach 17 Uhr sprach das Gericht Grasser nun vom Vorwurf, vorsätzlich Steuern hinterzogen zu haben, frei. Auch sein Steuerberater wurde in dem Verfahren freigesprochen.

"Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", erklärte Richter Tolstiuk. Ein Vorsatz der Steuerhinterziehung sei nicht ersichtlich gewesen. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Vertreter der Republik meldete Nichtigkeit an. In der BUWOG-Affäre wurde Grasser im Dezember 2020 zu acht Jahren Haft verurteilt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Ex-Minister Berufung einlegte.

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