Politik
Überraschende Geld-Wende bei neuem Klimabonus
Beim Klimabonus gibt es eine überraschende Wende. So bekommen manche Bürger nur die Hälfte des Geldes, andere, egal wo sie wohnen, den vollen Betrag.
Der Klimabonus 2023 wird im Herbst auf neue Art ausgezahlt. Als Basis dient ein "Sockelbetrag" von 110 Euro, der mit einem "Regionalausgleich" von 0, 40, 75 oder 110 Euro aufgestockt wird. Der Regionalausgleich gelte "für jene Regionen, in denen Infrastruktur und Öffi-Netzwerk nicht gut ausgebaut sind", so das Klimaministerium. Es gibt also je nach Wohnort zwischen 110 und 220 Euro für "alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter".
Ein Detail war aber bisher unbekannt und ist nur auf der Klimabonus-Seite der Regierung einsehbar. Da heißt es nämlich, dass manche Personen, egal wo sie wohnen, den vollen Klimabonus-Betrag von 220 Euro bekommen und andere wiederum nur die Hälfte des Minimums, also 55 Euro. Das "Kleingedruckte": "Minderjährige bekommen die Hälfte und alle, die aufgrund einer Behinderung keine Öffis nutzen können, bekommen 220 Euro." Konkretisiert wird auch noch: "Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Hälfte."
Wer Geld und wer Gutscheine bekommt
Zwischen 55 und 220 Euro landen also im September 2023 auf den Konten der Österreicher. Aber nur, wenn sie rechtzeitig aktiv werden. Damit das Geld auf ihr Konto eingezahlt werden kann, gibt es einen wichtigen Stichtag, nämlich den 10. Juli 2023. So ist es ein Ziel des Klimaministeriums, die Zahl der nutzbaren Kontodaten bei der diesjährigen Auszahlung deutlich zu erhöhen – heißt, dass sich möglichst viele Anspruchsberechtigte bei FinanzOnline anmelden beziehungsweise, falls bereits angemeldet, ihre Daten dort auf den aktuellen Stand bringen sollen.
Die Auszahlung des Geldes soll reibungslos über die Bühne gehen. "Die Bevölkerung werde mit einem Schreiben in Kürze informiert und die Auszahlung werde im September automatisch und ohne Antrag starten", heißt es. Die Auszahlung soll wie im vorangegangenen Jahr ab Anfang September per Überweisung und über den Postweg mittels RSa-Brief erfolgen – wobei das Ministerium auf eine starke Steigerung des Überweisungswegs setzt. Am Postweg heißt, dass Personen, von denen keine vollständigen Daten vorliegen, wieder Gutschein-Post bekommen.