Bis zu 10 Jahre Haft drohen

Tragischer Todesfall Kellermayr – so läuft der Prozess

Tag 1 von 4 im Fall Kellermayr: Ein Deutscher (61) muss sich heute wegen gefährlicher Drohung verantworten. "Heute" hat alle Infos zum Prozess-Ablauf.
Lea Strauch
26.03.2025, 05:00

Weil sie sich während der Pandemie stets klar für die Impfung aussprach und immer wieder öffentlich für die Immunisierung geworben hatte, wurde die oberösterreichische Medizinerin Lisa-Maria Kellermayr im Netz heftig angefeindet.

Am 29. Juli 2022 nahm sie sich in ihrer Ordination in Seewalchen am Attersee (Bezirk Vöcklabruck) das Leben. Ab Mittwoch wird der Fall am Welser Landesgericht aufgerollt: Ein 61-Jähriger aus Deutschland muss sich vor einem Schöffensenat verantworten.

4 Tage, 28 Zeugen

Starten wird der Prozess am Mittwoch um 9 Uhr mit den Eingangsplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Danach muss der beschuldigte Deutsche auf die Anklagebank. Für die Befragung des 61-Jährigen ist der ganze Vormittag eingeplant. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Mittag geht es dann schon mit den ersten Zeugen weiter – nach aktuellem Stand sind fünf Vernehmungen geplant. Genau so geht es dann auch am Donnerstag weiter: Der gesamte Tag ist für Zeugen anberaumt. Die Zeit wird es auch brauchen – zur Erinnerung: Insgesamt sollen 28 Personen angehört werden.

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Urteil für 9. April erwartet

Danach geht die Verhandlung in eine Pause. Am Dienstag, 8. April, sollen vormittags die letzten Zeugen befragt werden. Der Nachmittag ist für die beiden Sachverständigen reserviert. Wie ein Sprecher des Landesgerichts gegenüber "Heute" erklärt, handelt es sich dabei um einen Gerichtsmediziner und einen Neuropsychiater.

Besonders spannend wird es am Tag darauf – für den 9. April wird ein Urteil erwartet. Im Fall einer Verurteilung muss der Deutsche für das Verbrechen der gefährlichen Drohung mit einem bis zehn Jahren Haft rechnen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Bereits bekannt ist, dass der in Deutschland einschlägig vorgemerkte Angeklagte nicht bestreitet, die Nachrichten verfasst und verschickt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft leugnet er aber den Vorsatz. Es habe sich lediglich um ein "verbales Streitgespräch" gehandelt.

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