Vorwürfe gegen Beamte

Tod von Pilnacek – Volksanwältin prüft Polizeiarbeit

Nach Medienberichten mit Vorwürfen gegen die Polizeiarbeit rund um den Tod von Christian Pilnacek wird Volksanwältin Elisabeth Schwetz aktiv.
Wien Heute
24.03.2025, 11:58

Das Buch von Peter Pilz "Pilnacek – Der Tod des Sektionschefs" hat nicht nur in Polizeikreisen viel Staub aufgewirbelt. Vielfach kritisiert wurde dabei die Polizeiarbeit, nachdem der ehemalige Justiz-Sektionschef im Oktober 2023 tot in Rossatz (NÖ) aufgefunden wurde.

Demnach soll die Polizei massiven Widerstand" gegen eine Obduktion eingelegt haben, zudem würden im Obduktionsbericht die Wörter "Selbstmord" oder "Suizid" fehlen.

Spekulation über Todesumstände

"In der medialen Berichterstattung wurden potenzielle Verdachtsmomente geschildert und teils schwere Vorwürfe gegen die Polizeiarbeit erhoben, die zum einen die Vorgänge rund um die unmittelbare Auffindung von Christian Pilnacek und zum anderen die polizeilichen Ermittlungstätigkeiten in der Zeit danach betreffen, was nicht zuletzt sogar auch zu Spekulationen über die Todesumstände geführt hat. Angesichts der großen medialen Aufmerksamkeit, die diese kritischen Berichte mittlerweile erreicht haben, ist es notwendig, dass die Volksanwaltschaft als unabhängige Kontrolleinrichtung den erhobenen Vorwürfen nachgeht", so die neue FPÖ-Volksanwältin Elisabeth Schwetz, die ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet hat.

Volksanwältin will detaillierte Informationen

Im Prüfverfahren sollen mehrere Themenbereiche rund um den Todesfall behandelt werden, Innenminister Gerhard Karner soll zur Aufklärung beitragen. Folgendes soll geklärt werden:

● Detaillierter Ablauf des Polizeieinsatzes von der Information über die Auffindung von Christian Pilnacek, der Absicherung des Auffindungsortes, der Leichenbergung, der Spurensicherung bis hin zum Abtransport des Leichnams

● Durchführung bzw. Anordnung der Obduktion, Auswahl des Obduktionsgutachters, Feststellung von Todesursache und -zeitpunkt.

● Konkreter Hergang der Ermittlungen bzw. der Polizeieinsätze und deren Rechtsgrundlage zur Sicherstellung bzw. Auswertung von persönlichen Gegenständen des Verstorbenen, insbesondere von Smartwatch, Handy, Laptop und USB-Stick

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