Justiz-Knaller

Thomas Schmid wird Kronzeuge in Chat-Affäre

Jetzt ist es fix: Nach jahrelangem Gezerre und tagelangen Aussagen wird Thomas Schmid tatsächlich noch Kronzeuge.

Leo Stempfl
Thomas Schmid wird Kronzeuge in Chat-Affäre
Thomas Schmid beim Kurz-Prozess vergangenes Jahr – es ging um eine mutmaßliche Falschaussage.
MAX SLOVENCIK / APA / picturedesk.com

Vor ziemlich genau drei Jahren platzte die Bombe: Hausdurchsuchungen in ÖVP-Zentrale und Finanzministerium. Ex-Kanzler Sebastian Kurz und sein engstes Umfeld gerieten in den Fokus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Es ging um frisierte Umfragen, finanziert aus Steuergeld und platziert in einem genehmen Medium, das im Gegenzug Inserate abgegriffen haben soll. Mutmaßlicher Strippenzieher soll Thomas Schmid gewesen, damals Generalsekretär im Finanzministerium und davor ÖBAG-Chef – es gilt die Unschuldsvermutung.

Er sagte seitdem in Ermittlungen und Prozessen gegen seinen ehemaligen Vertrauten Kurz aus, strebte im November 2022 den Kronzeugenstatus an. Eine Verurteilung bliebe im Gegenzug für umfassende Informationen damit erspart. Jene, gegen die er aussagte, sägten unterdessen an seiner Glaubwürdigkeit, unterstellten ihm Lügen. Schon vergangene Woche hatte ein Gericht solche "gewohnheitsmäßige Lügenhaftigkeit" verneint.

Schmid wird Kronzeuge

Und nun ist es endgültig fix: Thomas Schmid wird Kronzeuge, gibt die WKStA in einer Aussendung bekannt. "Aufgrund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 209a StPO) wurde MMag. Thomas Schmid der Kronzeugenstatus zuerkannt", heißt es konkret.

Dies erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts WKStA durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.

260.000 Euro Strafe für Schmid

Geprüft wurde dabei, ob Schmid freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantritt, ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt und neue Informationen offenbart, die wesentlich dazu beitragen, die umfassende Aufklärung von Straftaten über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern.

Schmid muss nun weiter zur Aufklärung möglicher Straftaten beitragen, aber auch eine Geldbuße, Verfahrenskosten und etwaige Schadenwiedergutmachung zahlen. Im konkreten Fall sind das Verfahrenskosten von 60.000 Euro und eine Teilschadensgutmachung von zusätzlich 200.000 Euro.

Der lange Weg zum Kronzeugenstatus
Die WKStA gab aus diesem Anlass auch noch einen Überblick über das bisherige Verfahren Schmids zum Kronzeugenstatus:
– Im April 2022 war er im Zuge der Ermittlungen im sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex mit dem Wunsch zu kooperieren an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft herangetreten, um im Zuge dessen den Kronzeugenstatus zu erlangen.
– Ab Juni 2022 fand daraufhin bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Vernehmung an mehreren Tagen statt, anlässlich der Schmid umfassend befragt wurde.
– Im Dezember 2022 stellte er einen formellen Kronzeugenantrag. In der Folge wurden die durch die Vernehmungen gewonnenen Informationen sowie das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus geprüft.
– Im März 2024 hat die WKStA einen entsprechenden Vorhabensbericht über das Ergebnis dieser Prüfung an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet.
– Im Juli 2024 wurde ein weiterer Vorhabensbericht mit vom Bundesministerium für Justiz aufgetragenen Ergänzungen vorgelegt.

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