Politik

Stunden "zu früh" geimpft – jetzt darf er nichts mehr

Einem Risikopatienten wurde geraten, sich so schnell wie möglich boostern zu lassen. Doch es war "zu rasch": Nun darf der Oberösterreicher nichts tun.

Rene Findenig
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Eine Impfung gilt bei einem Oberösterreicher nicht als tatsächliche Impfung.
Eine Impfung gilt bei einem Oberösterreicher nicht als tatsächliche Impfung.
Daniel Scharinger / picturedesk.com / Symbolbild

SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan kocht und richtet scharfe Kritik an das Gesundheitsministerium – "Fragen zu Impfungen, Beschwerden über lange Wartezeiten beim PCR-Test oder Komplikationen beim Grünen Pass langen bei der Volksanwaltschaft zu hunderten ein", sagt er. Und auch Fälle von Impfungen, die nicht als Impfungen gelten, regt sich Silvan auf. Solche Fälle präsentierte etwa ORF-Sendung "Bürgeranwalt" mit Volksanwalt Bernhard Achitz.

Bei den Fällen wurde die dritte Corona-Schutzimpfung nicht als dritte von drei Impfungen im Grünen Pass eingetragen – im Zertifikat stand weiterhin 2/2 – sehr zur Überraschung der Betroffenen. Achitz sprach von einem "Schildbürgerstreich des Ministeriums" und der Ages, Silvan von "Dilettantismus" und "Missmanagement der Regierung, in diesem Fall des Gesundheitsministers". Besonders ärgert ihn, dass den Betroffenen dringend zur "nicht gültigen" Impfung geraten wurde.

"Dass das Gesundheitsministerium diese Impfung nicht anerkennt ist schlimm, dass man als Lösungsvorschlag dem Betroffenen dazu riet, das Impfdatum zu fälschen, zeigt wie überfordert das Gesundheitsministerium ist"

Einem oberösterreichischen Risikopatienten etwa wurde empfohlen, sich den Booster so rasch wie möglich zu holen. Generell werde die Auffrischungsimpfung ab einem Zeitraum von 4 Monaten oder 120 Tagen nach der Zweitimpfung empfohlen, der Betroffene wurde exakt nach 119 Tagen geimpft. Weil das nur wenige Stunden "zu früh" war, will das Ministerium diese Impfung nicht als dritte von drei Impfungen eintragen lassen. Der Betroffene darf damit aktuell nicht im Handel einkaufen und nicht in Gastro und Co. Pikant: Auch für die Impfpflicht gilt die Impfung nicht.

"Dass das Gesundheitsministerium diese Impfung nicht anerkennt ist schlimm, dass man als Lösungsvorschlag dem Betroffenen dazu riet, das Impfdatum zu fälschen, zeigt wie überfordert das Gesundheitsministerium ist – ein Umstand der seit der Führung des Ministeriums durch Wolfgang Mückstein von der Ausnahme zur Regel geworden ist", so Silvan. Seine Forderung: Wenn ein Patient bei einer Impfstraße angenommen werde, müsse die Impfung auch ohne Ausnahme als Impfung gelten. 

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com