Politik
Strompreisbremse ab 1. Dezember – das musst du wissen
Die Bundesregierung hat am Mittwoch weitere Details für die "Stromkostenbremse" in Österreich vorgestellt. Wie viel du nun wirklich ersetzt bekommst.
Die Stromkostenbremse soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken. Sie wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024. Von der Stromkostenbremse profitieren natürliche Personen, die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben. Diese Personen erhalten die Stromkostenbremse automatisch von ihrem Stromlieferanten.
Die Stromkostenbremse senkt die Kosten der nächsten Rechnung und zukünftiger Teilbetragszahlungen. Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und -kunden. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde (kWh) bis zu 30 Cent der Kosten.
Zusätzliche Entlastung
Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis (umfasst sind Arbeitspreis, Grundpreis und Rabatte) maximal 10 Cent/kWh betragen. Das entspricht dem Vorkrisenniveau. Nachdem Mehrpersonenhaushalte auch mit höheren Stromkosten konfrontiert sind, wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Entlastung geschaffen, die Haushaltsgrößen berücksichtigt. Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, erhalten ein Zusatzkontingent.
Jede zusätzliche Person wird mit einem Kontingent von 350 kW/h zu 30 Cent unterstützt. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von über 100 Euro pro Person und Jahr. Das Modell wird aktuell im Finanzministerium finalisiert und die Entlastung kommt noch im Frühjahr nächsten Jahres bei den Haushalten an. Die Abwicklung soll weitgehend automatisch erfolgen.
"Teuerungen belasten Menschen"
Finanzminister Magnus Brunner: "Die Teuerung und die hohen Energiekosten belasten die Menschen in unserem Land. Aus diesem Grund haben wir als Bundesregierung in den letzten Monaten bereits eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit unterstützen wir Familien, Haushalte und Betriebe in dieser herausfordernden Phase. Auch wenn der Staat natürlich nicht jede Krise zu 100 Prozent kompensieren und alle gestiegenen Preise 1:1 ausgleichen kann, ist es wichtig zu helfen. Daher haben wir uns Anfang Herbst gemeinsam mit der Energiewirtschaft dazu entschieden, die Stromkosten direkt dort abzufedern, wo sie für die Kunden zur Belastung werden, nämlich auf der Stromrechnung. In den letzten Wochen wurde mit Hochdruck daran gearbeitet, diese Stromkostenbremse zu implementieren."
"Stromkostenbremse wichtiger Baustein"
Und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ergänzt: "Der russische Angriffskrieg hat zu massiven Teuerungsraten geführt, die eine große Belastung für viele Menschen in Österreich darstellen. Als Bundesregierung haben wir in den letzten Monaten mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen gezielt gegengesteuert. Die Stromkostenbremse ist dabei ein wichtiger Baustein. Sie hilft einfach und schnell und wirkt genau dort, wo die Menschen die hohen Energiepreise am meisten spüren: direkt auf der Rechnung. Für die Stromkostenbremse ist weder ein Antrag noch eine Anmeldung nötig, sie wird direkt über den Energielieferanten abgewickelt. Wer über den von der Stromkostenbremse geförderten Grundbedarf hinaus Strom verbraucht, zahlt dafür den Marktpreis. Damit ist auch sichergestellt, dass wir alle weiterhin sehr sorgsam mit Energie umgehen. Denn sie ist ein wertvolles Gut. Durch den Netzkostenzuschuss ist es uns außerdem gelungen, einkommensschwache Haushalte zusätzlich mit bis zu 200 Euro pro Jahr zu unterstützen."
Beispiel
Verbraucher, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Bei einem Energiepreis von 40 Cent netto pro kWh übernimmt der Bund 30 Cent pro kWh. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent, weil maximal die Differenz zwischen 10 und 40 Cent bezuschusst wird. Die Umsatzsteuer ist jeweils für den Nettobetrag vor Abzug des Stromkostenzuschusses zu berechnen.
Strompreisbremse wirkt ab 1. Dezember
Präsident Michael Strugl, Oesterreichs Energie merkt an: "Die Ereignisse der vergangenen Monaten haben zu massiven Erhöhungen der Energiekosten geführt. In diesem schwierigen Umfeld sind die Stromlieferanten gezwungen, Preiserhöhungen aus dem Großhandel schrittweise an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Gleichzeitig ist sich die E-Wirtschaft der gesellschaftlichen Bedeutung von leistbaren Strompreisen bewusst. Die Branche begrüßt daher die Stromkostenbremse als eine zielführende Maßnahme zur direkten Entlastung von Haushaltskunden und unterstützt die Bundesregierung mit der Umsetzung dieses Vorhabens. Unsere Lieferanten stellen sicher, dass die Strompreisbremse ab 1. Dezember wirkt und bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt wird."