Politik
Strache: Zuerst mit Kirche über Ehe für Alle reden
Eigentlich ist die Regierung verpflichtet das VfGH-Urteil über die Ehe für alle umgehend umzusetzen, doch Vizekanzler Strache will erst mit der Kirche reden.
Eigentlich hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis über die Ehe für Alle schon alle politischen Entscheidungen getroffen. Laut VfGH darf es ab 2019 keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen der "klassischen" Ehe und der "modernen" eingetragenen Partnerschaft geben. Die Regierung hat jetzt bis zum Jahresende Zeit um die Ehe und die Eingetragene Partnerschaft für alle Menschen, vollkommen unabhängig von deren sexueller Orientierung, zu öffnen. Ermessenspielraum gibt es dabei eigentlich aus juristischer Perspektive keinen. Das bestätigte auch Bundeskanzler Sebastian Kurz als er betonte, dass VfGH Entscheidungen in jedem Fall "zu respektieren" seien.
Regierung zögert mit Umsetzung des VfGH-Urteils
Angesichts dieses mangelnden Spielraums verwundern aber einige Aussagen der Regierungsspitze rund um das Thema Ehe. Beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am Mittwoch erklärte Vizekanzler Strache: "„Sie kennen meine grundsätzliche Position dazu: Dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas ganz Besonderes ist". Man wolle jetzt erst einmal Regierungsintern darüber diskutieren, wie das VfGH-Erkenntnis umzusetzen sei. „Und ich glaube, dass es vernünftig ist, hier natürlich mit einem Vorschlag, den wir dann gemeinsam finden, auch Gespräche mit der Kirche zu führen", so Strache weiter.
Bleiben Eingetragene Partnerschaften erhalten?
Nach momentanen Stand der Dinge bleiben der Regierung in Punkto Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses nur zwei realistische Optionen. Einerseits könnte man beschließen untätig zu bleiben. In diesem Fall würden mit Beginn 2019 sowohl die Ehe als auch die Eingetragenen Partnerschaften für alle Menschen offen sein. Andererseits könnte die Regierung auch beschließen die Eingetragenen Partnerschaften gänzlich abzuschaffen und künftig nur mehr das Institut der Ehe zu ermöglichen. Fallen die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsinstituten gäbe es nämlich keine juristische Notwendigkeit mehr die Eingetragenen Partnerschaften weiterhin zu ermöglichen.
Justizminister Moser tendiert laut eigenen Aussagen in Richtung der ersten Option und will beide rechtlichen Institute weiterhin ermöglichen. "Wenn man die Eingetragene Partnerschaft wegfallen ließe, würde das bedeuten, dass ich Menschen, die die Eingetragene Partnerschaft als aus ihrer Sicht modernere Variante der Partnerschaft eingegangen sind, zwinge, eine Ehe einzugehen" so Moser vergangene Woche und weiter: "„Ich folge dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das besagt: Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle."
(mat)