Wegen "übler Nachrede"
"Standard" muss FPÖ-Mandataren 20.250 € zahlen
Der "Standard" hatte über ein Begräbnis, bei dem ein angebliches SS-Lied gesungen wurde, berichtet. Ein Gericht urteilte nun in erster Instanz.
Der Bericht war dem lachsrosa Blatt am Wochenende vor der Wahl gleich mehrere Aufmacher wert. Nun kam es in Wien zum Prozess gegen den "Standard". Die drei FPÖ-Abgeordneten Martin Graf, Norbert Nemeth und Harald Stefan strebten das Verfahren gegen die Tageszeitung an. Hintergrund ist ein Artikel des "Standard" über das Begräbnis von Walter Sucher, das am 27. September des Vorjahres am Hernalser Friedhof stattgefunden hatte.
Dort soll am Grab auf Wunsch des Verstorbenen das Lied über 200 Jahre alte Lied "Wenn alle untreu werden" gesungen worden sein. Weil das Lied, welches in leicht verändertet Version, das Treuelied der nationalsozialistischen SS (Schutzstaffel) war, sorgte dieser Umstand für Aufsehen. Das Blatt berichtete darüber, dass auch die drei freiheitlichen Abgeordneten an der Trauerfeier teilgenommen hatten.
Lied mit besonderer Historie
Im Zuge der Verhandlung blieb unklar, ob die drei Politiker mitgesungen haben – Graf war krankheitsbedingt nicht anwesend, die beiden anderen beantworteten die Frage danach nicht. Doch darum ging es bei dem Prozess nicht. Stefan und Nemeth gaben beide an, bei dem Lied keinen Bezug zur NS-Zeit zu sehen. Stefan erklärte, dass das Lied für ihn "Freundschaft" und "Zusammenhalt" ausdrücke. Ähnlich äußerte sich auch Nemeth.
Die entscheidende Frage war, ob es seitens des "Standard" zulässig war, zu vermelden, dass die von den Nazis veränderte und verwendete Version gesungen wurde. Der Richter sah diesen Umstand nicht als erwiesen an. Denn eine Passage vom "Heiligen deutschen Reich" finde sich bereits in der 200 Jahre alten Version. Somit sei der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.
Das Gericht verurteilte den "Standard" zur Zahlung von insgesamt 20.250 Euro sowie der Übernahme der Prozesskosten. Das Blatt meldete Berufung gegen das Urteil an, es ist somit nicht rechtskräftig.
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Auf den Punkt gebracht
- Der "Standard" wurde wegen übler Nachrede zu einer Zahlung von 20.250 Euro an drei FPÖ-Abgeordnete verurteilt, nachdem die Zeitung über ein Begräbnis berichtet hatte, bei dem ein angebliches SS-Lied gesungen wurde.
- Das Gericht entschied, dass der "Standard" fälschlicherweise behauptet habe, die von den Nazis veränderte Version des Liedes sei gesungen worden, und die Zeitung hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.