Politik

So viele Stimmen waren bei der Hofburg-Wahl ungültig

Rund 850.000 Briefwahl-Stimmen wurden im Rahmen der Hofburg-Wahl 2022 bis zum Montagabend noch ausgezählt. Nun steht das vorläufige Endergebnis fest.

Nicht alle abgegeben Wahlzettel bei der BP-Wahl 2022 waren gültig.
Nicht alle abgegeben Wahlzettel bei der BP-Wahl 2022 waren gültig.
Karl Schöndorfer / picturedesk.com

Der amtierende Bundespräsident und Wahlsieger der Hofburg-Wahl 2022 Alexander Van der Bellen (78) konnte mit der Auszählung den Wahlkarten den Vorsprung auf seine sechs Konkurrenten noch weiter ausbauen und hat auf insgesamt 56,7 Prozent zugelegt.

FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz kommt auf 17,7 Prozent und bleibt auf Platz zwei. Bierpartei-Chef Dominik Wlazny konnte von der Briefwahl profitieren und wurde mit 8,3 Prozent Dritter. Er überholte damit Rechtsanwalt Tassilo Wallentin, der nun auf 8,1 Prozent kommt. Ohne Wahlkarten lag er noch vor Wlazny.

Die Details zur Wahl

Das vorläufige Endergebnis der Wahl vom 9. Oktober lautet – nach vollständiger Auswertung der Wahlkarten, die zur Briefwahl verwendet worden und bei den einzelnen Wahlbehörden rechtzeitig bis 9. Oktober, 17.00 Uhr, eingelangt sind – wie folgt:

Zahl der Wahlberechtigten: 6.363.489

Abgegebene Stimmen: 4.148.079

Ungültige Stimmen: 91.348

Gültige Stimmen: 4.056.731

Wahlbeteiligung: 65,2 Prozent

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Dr. Michael Brunner 85.465, das sind 2,1 Prozent

Gerald Grosz 225.942, das sind 5,6 Prozent

Dr. Walter Rosenkranz 717.097, das sind 17,7 Prozent

Heinrich Staudinger 64.411, das sind 1,6 Prozent

Dr. Alexander Van der Bellen 2.299.592, das sind 56,7 Prozent

Dr. Tassilo Wallentin 327.214, das sind 8,1 Prozent

Dr. Dominik Wlazny 337.010, das sind 8,3 Prozent

Endergebnis am 17. Oktober

Das Ergebnis beruht auf den Auszählungen der bundesweit 109 Bezirkswahlbehörden – diese werden für die 116 Stimmbezirke, das sind 79 politische Bezirke bzw. Verwaltungsbezirke, 14 Statutarstädte sowie 23 Wiener Gemeindebezirke tätig.

Das Ergebnis der Wahl wird am 17. Oktober durch die Bundeswahlbehörde festgestellt und im Anschluss daran an der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres und im Internet verlautbart werden.

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