Brachte 3 Sexarbeiterinnen um
Schuldig! Dreifach-Killer in Wien verurteilt
Der Afghane wurde schuldig gesprochen, drei Frauen in einem Sex-Studio ermordet zu haben, trotzdem muss er nicht ins Gefängnis – hier alle Details.
Das Urteil ist da! Der 27-jährige Flüchtling Ebdullah A. wird für seine brutalen Messermorde in einem Asia-Studio in Wien-Brigittenau in eine Anstalt eingewiesen – rechtskräftig! Die Geschworenen befanden ihn mit 8:0 Stimmen für schuldig, die Bluttaten begangen zu haben. Sieben von acht Geschworenen hielten ihn allerdings für unzurechnungsfähig. Daher kommt der Betroffene in ein forensisch-therapeutisches Zentrum – auf unbestimmte Zeit.
Sie folgten damit der nachdrücklichen Empfehlung des Gerichtspsychiaters. Der hatte in seinem 65-seitigen Sachverständigengutachten eine düstere Prognose für den 27-Jährigen gezeichnet. Vom schwer Schizophrenen gehe "große Gefahr" aus, er befinde sich nach wie vor im religiösen Wahn.
Nach Gebet ins Sex-Studio
Vor Gericht hatte sich Ebdullah A. auf verstörende Weise verteidigt: Trotz erdrückender Beweislast, gestand er seine Taten nicht. Er schob stattdessen Gedächtnislücken vor. Zwar bestand er darauf, nicht nach Österreich gekommen zu sein, um diese furchtbaren Taten zu begehen. "Aber ich kann mich wirklich an nichts erinnern", behauptete er. Die Messer will er für seine Küche gekauft haben – obwohl der illegal aus Kärnten nach Wien gekommene Flüchtling in der Hauptstadt ohne festen Wohnsitz lebte.
Ins Sex-Studio sei er nach dem Freitagsgebet in einer Moschee nur gegangen, "weil Stimmen es mir befohlen haben". Er habe durch seine "traumatische Flucht" viel erlebt, musste "viel durchmachen". Von der ihm vorgeworfenen Tat am 23. Februar – wir berichteten – erinnere er sich "wirklich an nichts mehr". Nur, dass danach "meine Hände verletzt waren und meine Jacke blutverschmiert war." Möglicherweise sei durch den Elektroschocker bei seiner Festnahme sein Gedächtnis gelöscht worden, vermutete er vor der verwunderten Richterin.
"Wir sind froh, dass der Sachverständige und die Geschworenen erkannt haben, dass es sich um einen kranken Menschen handelt. Darauf hatten wir von Anfang an hingewiesen", so Verteidiger Philipp Springer nach der Verhandlung. Eine Rückkehr nach Afghanistan ist für den Verurteilten ausgeschlossen.
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