Politik

Causa Grasser – jetzt ist das schriftliche Urteil da

Paukenschlag zum Jahresstart: Das hunderte Seiten lange Urteil in der BUWOG-Causa wurde Freitagabend zugestellt.

Leo Stempfl
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Karl-Heinz Grasser mit seinen Anwälten.
Karl-Heinz Grasser mit seinen Anwälten.
picturedesk.com

Nach sieben Jahren Ermittlungen, 168 Verhandlungstagen und knapp drei Jahren Prozessdauer fiel im Dezember 2020 das Urteil am Wiener Straflandesgericht: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte zu acht Jahren Haft verurteilt.

Neue Anklage gegen Grasser – Millionen verschleiert? >>

Er soll geheime Informationen weitergegeben haben und dafür bei einer Provision von 9,6 Millionen Euro mitkassiert haben. Grasser wies stets alle Vorwürfe zurück, das Berufungsverfahren läuft, es gilt die Unschuldsvermutung.

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    Karl-Heinz Grasser ist Hauptangeklagter im Buwog-Prozess. Die Vorwürfe gegen den Ex-Finanzminister: Untreue, Fälschung von Beweismitteln, Geschenkannahme durch Beamte. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
    Karl-Heinz Grasser ist Hauptangeklagter im Buwog-Prozess. Die Vorwürfe gegen den Ex-Finanzminister: Untreue, Fälschung von Beweismitteln, Geschenkannahme durch Beamte. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
    (Bild: picturedesk.com)

    Langes Warten auf Schriftsatz

    Bis zum schriftlichen Urteil in dieser Causa sollte es aber noch einige Zeit dauern. Zu Beginn dieser Woche hieß es dann plötzlich, das Oberlandesgericht werde dieses noch in dieser Woche ausschicken. Was Anfangs dementiert wurde, trat am Freitag nun schließlich doch ein.

    Wie der "Standard" berichtet, übermittelte Richterin Marion Hohenecker den Anwälten der Beschuldigten um Punkt 8 Uhr Früh das hunderte Seiten umfassende Urteil. Dieses wird nun genauestens studiert – und dann beanstandet werden.

    Berufung folgt

    Der Fall wird sich nun durch die weiteren Instanzen ziehen. Grasser und Meischberger haben etwa bereits angekündigt, auch wegen der langen Verfahrensdauer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Zudem hält man die Richterin für befangen.

    Sowohl gegen die Strafhöhe als auch wegen Nichtigkeit des Urteils wird in weiterer Folge berufen, der Fall wird dann den Obersten Gerichtshof (OGH) beschäftigen. Bis zu einem endgültigen Urteil kann es also noch weitere Jahre dauern.