Politik

Schmid-Befragung – Justizministerium reicht Klage ein

Im Streit um die Befragung des möglichen Kronzeugen Thomas Schmid im U-Ausschuss hat das Justizministerium überraschend Klage beim VfGH eingereicht.

Heute Redaktion
Thomas Schmid - hier mit seinem Anwalt Anfang März 2022 in Wien.
Thomas Schmid - hier mit seinem Anwalt Anfang März 2022 in Wien.
"Heute"

Thomas Schmid wird am Donnerstag im U-Ausschuss befragt. Die Justiz hatte zuletzt die Mandatare ersucht, bestimmte Themen bei der Befragung auszulassen, um die laufenden Ermittlungen der WKStA nicht zu gefährden.

ÖVP stimmte nicht zu

Alle Fraktionen – SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS – stimmten zu. Nur die ÖVP wehrte sich gegen eine solche Regelung. Am Vormittag reagierte nun das Justizministerium und brachte eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, berichtet das Ö1-Mittagsjournal. "Grundsätzlich ist es meine Pflicht als Justizministerin, dafür zu sorgen, dass strafrechtliche Ermittlungen nicht gefährdet werden", wird Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zitiert.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) befürchtet, dass Ermittlungen behindert und Verdächtige gewarnt werden könnten, wenn Schmid zu Themen befragt werde, zu denen er noch nicht einvernommen wurde. Mit der Klage soll das nun verhindert werden.

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