Die Verweigerer mussten eine Halbierung ihres Taschengeldes auf 20 Euro hinnehmen. Laut der Statistik des Innenministeriums betraf das auch rund 1.030 Asylwerber, die der Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit nicht nachkamen.
Die Maßnahme gilt seit Mitte Juli. Sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind, müssen Asylwerber gemeinnützige Tätigkeiten – etwa die Pflege von Grün- oder Parkanlagen oder Sportflächen im Eigentum der Gemeinde – im Ausmaß von zehn Stunden leisten. Insgesamt 2.650 Personen (72 Prozent) kamen dieser Verpflichtung bisher nach und leisteten rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Die "Grundregelkurse" wurden im Mai vorgestellt. Ziel war es, Flüchtlinge schon einzubeziehen, noch bevor ihr Asylstatus geklärt ist. In Zusammenarbeit mit dem Integrationsfonds wurde von der Bundesbetreuungsagentur ein Curriculum entwickelt, bisher wurden knapp 2.000 Module durchgeführt.
Bei denen geht es etwa um Kultur und Umgangsformen, Demokratie, Rechte und Pflichten, Gleichberechtigung und Sensibilisierung zu Formen des Antisemitismus. Die "Grundregelkurse" ergänzen dabei die "Orientierungs- und Wertekurse", die von bereits anerkannten Flüchtlingen absolviert werden müssen.
Wer Schutz und Unterstützung bekomme, solle auch etwas zurückgeben, lautet die Devise im Innenministerium. "Durch die Arbeitspflicht, die Umsetzung einer Sachleistungskarte und der seit Juni ebenfalls verpflichteten Werte-Schulung für Asylwerber setzen wir ein klares Zeichen für ein strenges und damit auch gerechtes System, hart aber fair!", wird Innenminister Gerhard Karner in einer Stellungnahme zitiert.