Politik

Rückschlag nach ORF-Auftritt: Mega-Chaos um Impfpflicht

Völliges Chaos um die Impfpflicht: Diese sei laut ELGA-Brief frühestens ab April möglich. Mückstein möchte sie aber weiterhin ab Februar einführen. 

Heute Redaktion
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Wolfgang Mückstein hält weiterhin an der Impfpflicht ab Februar 2022 fest.
Wolfgang Mückstein hält weiterhin an der Impfpflicht ab Februar 2022 fest.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com, HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Corona-Paukenschlag beim Thema Impfpflicht. Die Maßnahme sollte laut Regierung ab Februar 2022 eingeführt werden, doch das Vorhaben scheint geplatzt, "Heute" berichtete.

ELGA: Technische Umsetzung ab Februar nicht möglich

Am Freitag schickte die Geschäftsführung der ELGA GmbH eine Stellungnahme zur geplanten Impfpflicht an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die es in sich hat. Kernaussagen: die technische Umsetzung mit Februar 2022 ist nicht möglich. Man werde "für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen".

Am Donnerstag verteidigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in der "ZiB2" die Maßnahme noch und versicherte, dass die Impfpflicht ab Februar komme werde. Die Stellungnahme der ELGA beruht auf der Annahme, dass das nationale Impfregister tatsächlich zu Speicherung von Impfpflicht-Ausnahmen verwendet wird.

Alternative Lösungen wie die Nutzung des epidemiologischen Meldesystems (EMS) oder ein eigenes Ausnahmeregister seien nicht vergleichend analysiert worden. Mehrmals wird im Brief an das Ministerium darauf hingewiesen, dass "eine frühere technische Umsetzung" einfach "nicht möglich" sei.

Für Gesundheitsministerium ändert sich nichts

Nun ist ein völliges Chaos entstanden, denn laut Gesundheitsministerium ändert der ELGA-Brief offenbar nichts an dem Vorhaben der Regierung. "Das Impfpflichtgesetz wird wie geplant mit Anfang Februar 2022 in Kraft treten. Ab dann soll in Österreich eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister ist im Gesetzesentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass es aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf (Die ELGA spricht in der Stellungnahme von April) benötigt werden, wird das selbstverständlich berücksichtigt. Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impflicht. Die Einhaltung der Impfpflicht soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber "Heute".

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