Politik
Riesen-Wirbel um neuen Geldbonus für Asylberechtigte
Nach massiver Kritik im Vorjahr wird heuer Häftlingen der neue Klimabonus gestrichen. Weiterhin beziehen sollen ihn allerdings Asylberechtigte.
500 Euro schwer war 2022 der Geldbonus als eine Kombination aus Klimabonus und Antiteuerungsbonus. Und groß war die Aufregung bei vielen Politikern und Bürgern, dass das Geld auch an Häftlinge und Asylberechtigte ausgezahlt wurde. 2023 ist der Bonus zwar auf eine Summe von 110 bis maximal 220 Euro geschrumpft, Aufregung gibt es aber nicht deswegen, sondern wegen einer neuen Regelung. So sollen Strafgefangene ab diesem Jahr keinen regionalen Klimabonus mehr erhalten, konkret jene, die "im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft" sind, so das Parlament.
Damit sollen diese Personen jenen gleichgestellt werden, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können (auch sie bekommen keinen Klimabonus), so die Begründung. Umgekehrt soll aber eine Hauptwohnsitzbestätigung für den Klimabonus ausreichen – damit nicht obdachlose Menschen vom Geld ausgeschlossen werden. Weiterhin vorgesehen ist allerdings eine Klimabonus-Auszahlung auch an Asylberechtigte – weswegen vor allem die Politiker der FPÖ auf die Barrikaden steigen.
FPÖ kritisiert "Geldsegen für Asylforderer"
Nicht nur Häftlinge, sondern auch Asylberechtigte sollten vom Klimabonus ausgenommen werden, forderte etwa Walter Rauch (FPÖ) im Umweltausschuss des Nationalrats, wo die Höhe des Bonus festgelegt wurde. Eine entsprechende FPÖ-Forderung mit der Kritik am rückwirkenden Klimabonus für "illegale Wirtschaftsmigrant:innen und Scheinasylant:innen" wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen dort jedoch vertagt. Umgehend sprach FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz am Donnerstag von einem "Geldsegen für Asylforderer zulasten der österreichischen Steuerzahler".
Laut Klimaschutzministerium werden mit der Staffelung des Klimabonus die regionalen Unterschiede der öffentlichen Verkehrsanbindung und der verfügbaren Infrastruktur wie Schulen, Krankenhäusern und Apotheken in ganz Österreich berücksichtigt. Dieser Regionalausgleich beträgt abhängig vom Wohnort 40, 75 oder 110 Euro, die zum Sockelbetrag in Höhe von 110 Euro hinzuaddiert werden. Je nachdem, wo du wohnst, bekommst du also ab Anfang September per Überweisung oder über den Postweg mittels RSaBrief 110 bis maximal 220 Euro ausgezahlt.