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Rennen veranstaltet – Männer-Trio droht jetzt Gefängnis
3 Männer sollen im April 2020 auf der A1 ein Rennen veranstaltet und dabei die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Nun stehen sie vor Gericht.
An einem Nachmittag im April 2020 trafen sich drei junge Männer, ein Kosovare, ein Serbe und ein Schweizer, die heute 26, 23 und 21 Jahre alt sind, mit ihren Autos auf der Autobahn A1. Sie sollen ein Rennen von der Einfahrt Gossau bis zur Ausfahrt Oberbüren veranstaltet haben. Wegen dieses Rennens und weiterer Delikte müssen sich die drei Beschuldigten am Montag und Donnerstag vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten.
Die drei fuhren an diesem Nachmittag im April 2020 gegen 14.30 Uhr gemeinsam in einem Abstand von weniger als fünf Meter voneinander auf die Autobahn. Der 23-jährige Serbe soll mit seinem Auto auf den Überholstreifen, der 26-jährige Kosovare soll auf die rechte Fahrbahn gewechselt haben.
Der 21-jährige Schweizer soll mittig auf der Straße auf dem Mittelstreifen den beiden anderen hinterhergefahren sein und fungierte als Blocker für die nachfolgenden Fahrzeuge. Ohne Grund bremsten die drei auf etwa 80 Stundenkilometer ab, worauf die nachfolgenden Fahrzeuge stark abbremsen mussten. Mit diesem Bremsmanöver wollten die drei sich Platz für das Rennen schaffen.
Raserfahrten und Gewaltfilme
Auf der Höhe des Nutzenbucherwaldes gaben sich der 26- und der 23-Jährige laut der Anklageschrift ein Zeichen und beschleunigten ihre Autos gleichzeitig mit maximalem Durchdrücken des Gaspedals. Wegen der Beschleunigung brach das Heck des 23-Jährigen aus, aber er beschleunigte trotzdem weiter. Beide rasten weiter zur Ausfahrt Oberbüren, wobei sie mehrere Fahrzeuge gefährlich überholten. Nur durch Zufall kam es nicht zu einem Unfall.
Alle drei jungen Männer haben sich zusätzlich zum illegalen Autorennen noch wegen weiterer Delikte vor Gericht zu verantworten. Der 26-Jährige und der 23-Jährige sollen zusätzlich zu diesem illegalen Rennen weitere Male diverse Raserfahrten verursacht haben. Zudem sollen alle drei laut der Anklageschrift Gewaltfilme und Filme mit pornographischem Material versendet und auch besessen haben, darunter auch Filme mit pädokriminellen Inhalten.
Gefängnis und Geldstrafen gefordert
Für den 26-jährigen Kosovaren fordert die St. Galler Staatsanwaltschaft für all seine Vergehen eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren, einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à je 110 Euro (gesamt etwa 11.000 Euro) sowie eine Strafe von ca. 1.500 Euro. Ebenfalls wird ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot zu Minderjährigen gefordert.
Ähnlich sehen die Forderungen für den 23-jährigen Serben aus. Es wird eine bedingte Gefängnisstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren gefordert, eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à je 110 Euro (rund 20.000 Euro) und eine Strafe von 2.800 Euro. Auch er soll ein Tätigkeitsverbot erhalten.
Beim 21-jährigen Schweizer wird eine bedingte Haftstrafe von 16 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren gefordert. Auch bei ihm fordert die Staatsanwaltschaft zusätzlich eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à je 80 Euro (rund 6400 Euro) und eine Strafe von 1.000 Euro. Weiter wird ebenfalls ein Tätigkeitsverbot gefordert.
Es gilt die Unschuldsvermutung.