Politik
Regierung will Rasern dauerhaft das Auto wegnehmen
Die Bundesländer Wien, Kärnten und Salzburg wollen Raser härter bestrafen. Bei über 100 km/h im Ortsgebiet sollen Autos beschlagnahmt werden.
Der Vorstoß der Bundesländer Wien, Kärnten und Salzburg sorgt derzeit für Aufsehen. Sie fordern eine härtere Bestrafung für extreme Raser und eine stärkere Handhabe gegen illegale Straßenrennen.
Im Extremfall sollen die Fahrzeuge auch beschlagnahmt werden können, erklärte die Wiener Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Dienstag im Wiener Rathaus. Ein Gesetzesentwurf befindet sich laut Umweltministerin Leonore Gewessler in Abstimmung mit dem Innenministerium, berichtet "Der Standard".
Auto weg nach über 100 km/h im Ortsgebiet
Vor allem in Wien ist eine massive Zunahme der Roadrunner- und Tuningszene zu beobachten. Laut dem Vorschlag der drei Bundesländer sollen Straßenrowdys im Ortsgebiet, die mit über 100 km/h unterwegs sind, als "Extremraser" eingestuft werden können. Das Auto der Raser soll dann auch temporär beschlagnahmt werden können, im Wiederholungsfall auch dauerhaft.
Im Verkehrsausschuss im Parlament hat die Koalition am Dienstag das nächste türkis-grüne Paket im Kampf gegen Raser beschlossen. So wird es künftig höhere Strafen bei "illegalen Straßenrennen, brutaler Lärmbelästigung und absichtlich herbeigeführten Explosionsgeräuschen" geben. Insgesamt wird der Strafrahmen im Kraftfahrgesetz auf 10.000 Euro verdoppelt.
Auch Autoschlüssel oder die Kennzeichentafeln können den Rowdys für bis zu 72 Stunden abgenommen werden. Nach Beschluss im Nationalrat und Bundesrat kann die KFG-Novelle voraussichtlich noch im Mai in Kraft treten. Umweltministerin Leonore Gewessler kann sich weiters eine dauerhafte Autoabnahme bei Extrem-Rasern vorstellen.
Regierung feilt an weiterem Entwurf
Wie ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger in einer Aussendung ankündigte, wird bereits an einem weiteren Entwurf gefeilt: "Als dritter Schritt sei geplant, bei Fällen extremen Rasens auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs vornehmen zu können. Eine solche Regelung sei legistisch nicht sehr leicht umzusetzen, man sei aber auf einem guten Weg", heißt es.