Politik
Regierung setzt Heizschwammerl auf schwarze Liste
Unternehmen sehen sich mit horrenden Energierechnungen konfrontiert. Doch wer Beihilfen will, muss sich strengen Regeln unterwerfen.
Wie berichtet, hat Österreichs Regierungsspitze am Mittwoch ein umfassendes Hilfspaket für Unternehmen präsentiert. Insgesamt 1,3 Milliarden Euro wurden dazu in die Hand genommen, für Unternehmen gibt es je nach Größe zwischen 2.000 und 50 Millionen Euro. Auch für Kleinstbetriebe gibt es eine eigene Regelung – mehr dazu hier.
Wer diese Förderungen in Anspruch nehmen will, muss sich strengen Regeln zum Energiesparen unterwerfen. Damit soll verhindert werden, dass verschwenderisch mit der geförderten Energie umgegangen wird. Zudem wird jede Zahlung über 10.000 Euro transparent veröffentlicht. Eine Überförderung sei dadurch ausgeschlossen, erklärte Vizekanzler Werner Kogler, der den "Beleuchtungsfestspielen in Firmen" ein Ende setzen will.
Dunkle Schaufenster
Ganz grundsätzlich sind nur jene Kosten förderwürdig, die den Auflagen des Energiekostenzuschusses gerecht werden. Und die haben es in sich: Einerseits müssen größere Betriebe ein Energiespar-Konzept in Form eines Energieaudits vorlegen und andererseits gibt es konkrete Auflagen zum Energiesparen.
Bis zum April 2023 müssen als Förderkriterien umfassende Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich gesetzt werden. Vor allem in Einkaufsstraßen wird es dadurch deutlich dunkler werden. Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener für Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen) darf zwischen 22 Uhr bzw. Betriebsschluss und 6 Uhr nicht beleuchtet werden.
Bis April wird's kalt
In der Gastronomie und in Zeiten von Corona besonders bitter: Heizungen im Außenbereich, also Heizschwammerl oder auch beheizte Sessellifte, müssen ausgeschaltet werden. Ebenso dürfen Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, nicht dauerhaft offen gehalten werden, sofern dies ohne Umbau möglich ist.
Eine weitere Auflage betrifft die Auszahlung von Boni: Für das Jahr 2022 soll an Vorstände und Manager von Unternehmen, die Energiekostenzuschuss bekommen, kein oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt werden.
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