Politik

Blümel stellt neue Hilfsgelder für Unternehmen vor

Nach dem Gastro-Schock am Montag tritt die Regierung heute erneut vor die Presse. Blümel und Co wollen ein Update zur Situation am Arbeitsmarkt geben.

Roman Palman
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    Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am 16. Februar 2021.
    Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am 16. Februar 2021.
    HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

    Finanzminister Gernot Blümel, Arbeitsminister Martin Kocher und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (alle ÖVP) sprachen am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz zu "Aktuelles zu Standort und Beschäftigung". Blümel präsentierte in diesem Rahmen neue Wirtschaftshilfen für Unternehmen, die die bisherigen Zuschüsse bereits ausgeschöpft haben. 

    "Wir haben auf nationaler Ebene rasch die entsprechenden Anpassungen vorgenommen, damit wir die laufenden Hilfsprogramme so rasch wie möglich an den neuen Rahmen anpassen können. Die entsprechenden Richtlinien wurden bereits erneut bei der EU-Kommission notifiziert und gelten ab sofort", so der Finanzminister. 

    670 Unternehmen hätten das bisherige Beihilfenlimit von 800.000 Euro bereits erreicht, weshalb die Obergrenze nun auf 1,8 Millionen Euro erhöht wurde. Diese Unternehmen sollen zusammen rund 300.000 Arbeitskräfte beschäftigen. Auch der Verlustersatz wird von drei auf zehn Millionen angehoben. Blümel: "Mit der aktuellen Ausweitung können wir diesen Firmen weiterhelfen, Liquidität sichern und wertvolle Arbeitsplätze retten."

    Ausfallbonus

    Noch ab heute Nachmittag sollen Unternehmen den Ausfallbonus beantragen können. Dieser soll auch Unternehmen helfen, die nicht direkt von den Covid-Maßnahmen wie etwa Geschäftsschließungen betroffen waren, aber trotzdem Umsatzeinbußen verzeichneten. Dieser kann für den Zeitrahmen von November 2020 bis Juni diesen Jahres beantragt werden und soll bis zu 30 Prozent des Umsatzes ausmachen. 

    Antragsvoraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben besteht.

    Dabei besteht die eine Hälfte aus dem Ausfallsbonus und die andere Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II 800.000. Die Maximalhöhe beträgt 60.000 Euro (30.000 Euro Ausfallsbonus und 30.000 Euro Vorschuss pro Monat).

    Mit wenigen Klicks

    Der Ausfallsbonus könne mit wenigen Klicks unter Eingabe des Namens und der Kontonummer beantragt werden. Die Antragsteller würden das Geld in rund 10 Tagen auf ihr Konto überwiesen bekommen. Insgesamt ist für dieses Hilfsinstrument eine Milliarde Euro vorgesehen.

    "Wie helfen nicht nur den geschlossenen Betrieben, sondern allen, die jetzt aufgrund der Dauer der Krise massive Umsatzeinbrüche haben. Die Beantragung erfolgt mit wenigen Klicks ab heute Nachmittag über FinanzOnline", verspricht der Finanzminister.

    Die Pressekonferenz kannst du hier ansehen:

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