Politik
Diese neuen Corona-Regeln gelten zu Weihnachten
Die Regierung hat die Corona-Weihnachtsverordnung veröffentlicht. Abseits des privaten Fests gibt es eine strenge Maskenpflicht in Innenräumen.
Auch Weihnachten kommt nicht ohne die Maskenpflicht aus. Das Gesundheitsministerium hat den Parlamentsparteien nun einen Entwurf für die Weihnachts-Verordnung zugesendet. Dieser Entwurf muss noch beschlossen werden. Und er sieht neben Ausgangsbeschränkungen auch eine Maskenpflicht für den Heiligen Abend und den Christtag vor! "Heute" hat die genauen Details im Überblick:
➤ Am Heiligen Abend (24.12.) und am Christtag (25.12.) sind die Ausgangssperren (20.00 Uhr bis 6.00 Uhr Früh) aufgehoben. Es dürfen sich 10 Personen treffen, maximal aus zehn Haushalten. Aber: Der Entwurf hebt zwar die nächtliche Ausgangsbeschränkung und das Personenlimit auf, führt dafür aber eine Maskenpflicht abseits von privaten Räumlichkeiten ein. Konkret ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und zusätzlich in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Maskenpflicht beim "Stille Nacht"-Singen!
Update: Laut Gesundheitsministerium sind von den weihnachtlichen Ausnahmen auch die neue Maskenpflicht bei Treffen von Privatpersonen in Innenräumen umfasst. Private Familienfeiern am 24. und 25. Dezember können auch ohne Mund-Nasen-Schutz abgehalten werden.
➤ Daneben, also abseits der genannten Tage, dürfen sich weiter sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus zwei Haushalten treffen.
➤ Hammerhart wird es auch am Stefanitag (26.12.), ein Tag, an dem traditionell noch sehr viele Verwandtenbesuche stattfinden. Hier greift bereits der Lockdown wieder – es dürfen maximal zwei verschiedene Haushalte zusammenkommen. Ab 20.00 Uhr gilt die Ausgangssperre mit den gewohnten Ausnahmen.
➤ Ausständig sind die Regelungen für Silvester. Was durchgesickert ist: Es sollen fast dieselben Regeln wie am Stefanitag gelten. Heißt: Treffen von sechs Erwachsenen und sechs Kindern aus zwei Haushalten. Die Ausgangssperre fällt wahrscheinlich, man darf auch nach 20 Uhr den Heimweg antreten.
Maskentragen wird auch am Arbeitsplatz verpflichtend, nämlich überall, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann oder keine Trenn- oder Plexiglaswände möglich sind. Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen müssen sich zweimal pro Woche einem Antigen- oder einem PCR-Test unterziehen, Personen in Spitälern einmal wöchentlich. Und: Skibetriebe wie Seilbahnen und Gondeln, die am 24. Dezember öffnen dürfen sollen, dürfen nur die Hälfte ihrer Kapazitäten nutzen. Tierparks, Zoos und botanische Gärten sollen auch wieder öffnen dürfen.