Politik
Regierung droht offenen Moscheen mit Folgen
Die Regierung reagierte nun auf die Berichte, wonach in allen Moscheen, die eigentlich seit zwei Wochen zu haben sollten, noch Betrieb herrscht.
Wie berichtet sind jene sieben Moscheen, die eigentlich geschlossen hätten werden sollen, nach wie vor offen. Neben der Moschee am Favoritner Antontsplatz haben offenbar auch die Einrichtungen der Arabischen Kultusgemeinde weiter offen. Damit wird in allen sieben Moscheen weiterhin gepredigt und gebetet.
Das Bundeskanzleramt hat mittlerweile reagiert. Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal droht mit rechtlichen Konsequenzen. "Wenn Imame und Moscheenbetreiber oder Kultusgemeinden und deren Vertreter sich nach ergangenen Bescheiden gegen diese Bescheide stellen, stellen sie sich damit gegen österreichisches Recht", so der Sprecher.
Die Verbände würden sich somit nicht an die Gesetze halten und hätten nun damit zu rechnen, "dass alle Möglichkeiten des Rechtsstaates ausgeschöpft werden". Wer den österreichischen Rechtsstaat ignoriere, müsse mit Konsequenzen rechnen.
+++ 8 Fragen und Antworten zur Moscheen-Schließung +++
Die Kultusgemeinden wiesen die Vorwürfe der Regierung stets zurück. Allen voran Extremismus wollte man sich nicht nachsagen lassen. Abgesehen davon wurde die Vorgehensweise stark bekrittelt. Die Maßnahmen gegen die Verbände und die Moscheen habe laut Zikry Gabal, dem Obmann der arabischen Kultusgemeinde, "politische Gründe, die mit uns Muslime oder Arabern nichts zu tun haben".
Was war passiert?
Die Regierung hatte vor wenigen Wochen angekündigt, im Kampf gegen den radikalen Islamismus erstmals das Islamgesetz aus dem Jahr 2015 anzuwenden und sieben Moscheen in Österreich zuzusperren. Zudem sollten zahlreiche Imame des Landes verwiesen werden.
Eine Moschee wird geschlossen, weil sie illegal betrieben wurde. Die anderen sechs, alle der arabischen Kultusgemeinde zuzuordnen, verstoßen laut Erhebungen des Kultusamtes (Minister Gernot Blümel, ÖVP) gegen das Islamgesetz ("positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat").
Die Imame werden wegen des Verdachts aus illegale Auslandsfinanzierung überprüft. So sich der Verdacht erhärtet, wird ihr Aufenthaltstitel in Österreich aufgehoben und sie müssen ausreisen.
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(red)