Politik

ÖVP-Wahlkampf: Rechnungshof schickt Wirtschaftsprüfer

Der Rechnungshof zeigte einige ÖVP-Verstöße gegen das Parteiengesetz an. Seitens der Volkspartei sieht man die Vorwürfe als haltlos an. 

Michael Rauhofer-Redl
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"Einer, der unsere Sprache spricht", so startete Kurz seinen Wahlkampf
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(Bild: Partei)

Am Freitag hat der Rechnungshof (RH) die ÖVP-Bilanz für das Wahljahr 2019 veröffentlicht. Dabei wurden eine ganze Reihe von Verstößen gegen das Parteiengesetz angezeigt. Vor allem was die Wahlkampfkosten anbelangt, bezweifeln die Prüfer, dass sämtliche Kosten korrekt abgerechnet wurden. Um das zu klären, schickt der Rechnungshof erstmals einen Wirtschaftsprüfer in die Parteizentrale.

"Das Verfahren zur Kontrolle des Rechenschaftsberichts der ÖVP 2019 war außergewöhnlich", heißt es in der RH-Erklärung zum Bericht. Direkte Auswirkungen auf das Kontrollverfahren habe schließlich auch das "umfangreiche Bekanntwerden über mutmaßliche Aktivitäten der Partei" gehabt. So seien "mehrere Fragerunden" an die Volkspartei notwendig, heißt es in dem Papier weiter. 

ÖVP sieht erneuter Prüfung "gelassen" entgegen

Laut RH-Angaben konnten diese aber auch nicht sämtliche "Bedenken" wegen einer möglichen Überschreitung der Wahlkampkostenobergrenze ausräumen. Seitens der ÖVP sieht man "der Prüfung gelassen entgegen". "Dass sich der Rechnungshof durch einen dritten Wirtschaftsprüfer absichern möchte, nehmen wir zur Kenntnis. Die Volkspartei hat alle Kosten der Wahlkämpfe 2019 lückenlos und korrekt angegeben", heißt es in einem von der ÖVP veröffentlichten Statement. 

Die notwendigen Unterlagen seien an den Rechnungshof geliefert worden und könnten jederzeit für weitere Prüfungen bereitgestellt werden, heißt es weiter. Man bleibe auch in Zukunft kooperativ, versichert die ÖVP.  "Wie wir dem Rechnungshof übermittelt haben, haben wir sowohl bei der EU-Wahl im Mai 2019 als auch bei der Nationalratswahl im September 2019 die jeweiligen Wahlkampfkostenobergrenzen nicht überschritten. Die Nationalratswahl und die EU-Wahl sind nicht miteinander vergleichbar und haben beide verschiedene Kostenstrukturen", heißt es im VP-Statement weiter.

Auch Seniorenbund-Causa im Fokus

Doch nicht nur die Wahlkampfkostenobergrenze, sondern auch gewährte Corona-Hilfsmittel an ÖVP-Seniorenbund als Teil der ÖVP gerieten in den Fokus der Prüfer. Zwar hat sich der Rechnungshof noch nicht mit den umstrittenen Coronavirus-Förderungen für die ÖVP-Seniorenorganisation befasst – sehr wohl aber mit der Frage, ob die Seniorenvereine tatsächlich –wie von der ÖVP behauptet – nicht als Teil der Parteiorganisation Seniorenbund gelten.

Der RH sieht das anders und sieht im Seniorenbund sehr wohl eine Parteiorganisation. Daher müssten Aus- und Einnahmen in der Parteibilanz aufscheinen, ist der Rechnungshof überzeugt. 

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