Politik
Erster Tag im Kurz-Prozess, erste 100.000-Euro-Strafe
Es ist der Polit-Prozess des Jahres. Sebastian Kurz und zwei Mitangeklagte stehen wegen des Vorwurfs der Falschaussage vor Gericht.
Unter enormem medialen Interesse hat der Prozess gegen Ex-Kanzler Kurz, seinen Ex-Kabinettschef Bonelli und die ehemalige Casinos-Austria-Chefin Glatz-Kremsner begonnen. Sie sollen im Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt haben (es gilt die Unschuldsvermutung, Anm.). Die Highlights von Tag eins:
Kurz fühlt sich falsch interpretiert Kurz nutzt sein Eintreffen im Gericht für ein Statement: Er orte ein Zusammenspiel von WKStA und Justiz. Die WKStA lege alle seine Aussagen gegen ihn aus, fühlt er sich missinterpretiert. Er hoffe auf einen fairen Prozess.
Richter befangen? Gleich zu Beginn der Verhandlung beantragt Kurz’ Verteidiger einen anderen Richter. Michael Radasztics sei wegen seines Kontakts mit Kurz-Kritiker Peter Pilz befangen.
Alle Fotos vom ersten Prozess-Tag:
Richter schmettert Antrag ab Er habe zu Pilz „kein freundschaftliches Verhältnis“, erwidert Radasztics und weist den Befangenheitsantrag ab.
Pilz-Klage Über sein Online-Medium zackzack.at kündigt Pilz später eine Klage gegen den Kurz-Verteidiger an.
Lügen-Vorwurf Die WKStA wirf den Angeklagten in ihrem Eröffnungsplädoyer vor, gelogen zu haben, beruft sich dabei auf Chats. Das sei etwa im Fall der Bestellung von Thomas Schmid zum Öbag-Chef geschehen.
„Spagat“ WKStA-Oberstaatsanwalt Adamovic sieht einen „Argumentationsspagat“ bei Kurz. Dieser behaupte einerseits, wahrheitsgemäß ausgesagt zu haben, beziehe sich andererseits aber auf einen „Aussagenotstand“.
„Aggressive Stimmung“ Sein Verteidiger verweist auf die „aggressive Stimmung“ im U-Ausschuss, zerlegt dann die Beweisführung der WKStA. Seine Conclusio: „Die Vorwürfe lösen sich in Luft auf.“
„Falschantrag“ Bonellis Anwalt bezieht sich auf angeblich wortgleiche Aussagen der Ex-Finanzminister Blümel und Löger vor der WKStA. Das Protokoll sei ein „Fake“, der Strafantrag ein „Falschantrag“. Adamovic spricht von einem Screenshot-Fehler des Anwalts.
„Nicht schuldig“ Glatz-Kremsner gibt danach zu, bei ihrer Befragung durch die WKStA Dinge „kleingeredet“ zu haben, bekennt sich aber „nicht schuldig“.
Diversion für 104.060 Euro Zahlt Glatz-Kremsner innerhalb von 14 Tagen diese Summe, wird das Verfahren eingestellt. Die WKStA kann dann aber berufen.
Am Freitag um 9.30 Uhr startet Prozesstag zwei. Dann wird sich Ex-Kanzler Kurz den Fragen von Richter und Staatsanwälten stellen müssen. Live auf heute.at
Zum Nachlesen: Der LIVE-TICKER vom ersten Prozesstag